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Teilhabe Arbeitsleben und Übergangsgeld

von Daniela21.01.2008 | 17:20
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo allerseits, ich mache im Rahmen der Teilhabe am Arbeitsleben eine Umschulung (2 Jahre) und bekomme in dieser Zeit Übergangsgeld. Kann mir jemand sagen, wie die Zahlweise des Übergangsgeldes ist. Wird dieses monatlich, dann jeweils zum Monatsende gezahlt, erfolgt die Zahlung automatisch, oder muss ich, wie beim Krankengeld, immer einen Auszahlschein ausfüllen und zur Rentenversicherung schicken?! Vielen Dank Daniela

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Daniela,

Voraussetzung für die Übergangsgeldauszahlung ist u. a., dass Sie an der Leistung ordnungsgemäß teilnehmen.

Es kann innerhalb der Rentenversicherung unterschiedliche Verfahrensweisen geben. In der Regel wird es jedoch so sein, dass zum Ablauf eines Monats nachträglich ausgezahlt wird. Die Form und die Notwendigkeit des Nachweises der Teilnahme an der Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben richtet sich für unser Haus danach, in welcher Ausbildungsstätte (Bfw oder gleichgestellter Träger, sonstiger Träger,

WfbM) der Versicherte an der Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben teilnimmt.

Bei Teilnahme an einer Maßnahme in einem Bfw

Bei Versicherten, die in einem Bfw oder bei einem gleichgestellten Bildungsträger schulen, ist keine Teilnahmebestätigung für die Übergangsgeldzahlung erforderlich. Unser Haus stützt sich auf die Fehlzeitenmeldungen der jeweiligen Berufsförderungswerke bzw. gleichgestellten Trägern.

Bei Teilnahme an einer Maßnahme bei einem sonstigen Bildungsträger

Sonstige Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation, d. h. alle Ausbildungsstätten die keine Berufsförderungswerke und keine WfbM sind, haben die ordnungsgemäße Teilnahme und Unterbrechungen zu bestätigen. Versicherte bestätigen die Angaben mit Ihrer Unterschrift und legen uns anschließend

den Vordruck vor.

Mit freundlichem Gruß

1 Antworten

???am 21.01.2008 | 18:17
Sobald Sie den Übergangsgeldbescheid haben, wird das ÜG automatisch zum Monatsende überwiesen. Anfangs kann es zu Verzögerungen kommen, wenn das ÜG wegen einem Erstattungsanspruch (von AfA, Arge, KK...) einbehalten werden muss.
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