Bin seit Juli 2012 krankgeschrieben kann im Verkauf wegen MS nicht mehr arbeiten.War jetzt in Reha Ärzte meinten kann nur noch unter 6 Stunden arbeiten, aber nicht im alten Beruf mein Arbeitsverhältniss besteht noch.Soll ich nun Rente beantragen teilhabe am Arbeitsleben wäre doch nur halbtags möglich. Bin 49 Jahre.Was soll ich nun als erstes tun?
Arbeitsleben geht doch dann aber nur halbtags! Bin 49 Jahre.
31.12.2012, 10:51
von
Arbeitnehmer
Was soll ich nun als erstes tun?
Arbeiten!!!!!!
31.12.2012, 12:24
von
???
Beantragen Sie zuerst einmal LTA und schauen Sie, ob man Ihnen dort nicht helfen kann. Das KG läuft ja noch ein ganzes Jahr und es tut Ihnen gut, falls Sie noch weiter arbeiten gehen können. Ergibt sich dort nichts, können Sie immer noch Rente beantragen .
31.12.2012, 15:06
von
Arbeitgeber
Zitiert von: Arbeitnehmer
Was soll ich nun als erstes tun?
Arbeiten!!!!!!
Ich wünsche Ihren bedauernswerten Arbeitskollegen und Ihrem geduldigen Arbeitgeber alles Gute und viel Kraft, Herr "Arbeitnehmer"!
Der Umgang mit spätpubertierenden Mitarbeitern ist wahrlich nicht immer leicht....
31.12.2012, 15:14
von
Arbeitnehmer
Zitiert von: Arbeitgeber
Zitiert von: Arbeitnehmer
Was soll ich nun als erstes tun?
Arbeiten!!!!!!
Ich wünsche Ihren bedauernswerten Arbeitskollegen und Ihrem geduldigen Arbeitgeber alles Gute und viel Kraft, Herr "Arbeitnehmer"!
Der Umgang mit spätpubertierenden Mitarbeitern ist wahrlich nicht immer leicht....
Keine Anst die haben sehr viel Geduld.
02.01.2013, 13:06
Experten-Antwort
Hallo ,
egal was Sie beantragen, der Rentenversicherungsträger ist verpflichtet umfassend abzuklären, welche Leistungen Ihnen zustehen. Sollten Sie einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben stellen und es wird ein Leistungsvermögen z.B. von 3-6 Stunden festgestellt, so hätten Sie unter Umständen einen Anspruch auf Teilrente. Sollten darüber hinaus noch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erforderlich sein, damit Sie bei Ihren alten Arbeitgeber noch eine Teilzeitbeschäftigung ausüben können, so könnten diese ebenfalls vom Rentenversicherungsträger gefördert werden. Dieser bzw. dessen Fachberatungsdienst würde dann auf Sie zukommen.