Wenn eine Versicherte einen Zuschuß für einen Fahrzeugumbau/-neuanschaffung erhalten hat und kurzfristig danach einen EM-RA stellt - muss Sie dann bei Rentenbewilligung diesen Zuschuß zurückerstatten?
14.12.2010, 15:59
Experten-Antwort
Bescheide, mit denen Ihnen Teilhabeleistungen bewilligt wurden – auch in Form eines Zuschusses für den Fahrzeugumbau / -neuanschaffung – können aufgrund der Rentenbewilligung aufgehoben werden.
Ein bereits erhaltener Zuschuss für einen Fahrzeugumbau / -neuanschaffung muss aufgrund einer späteren Bewilligung einer Rente wegen Erwerbsminderung jedoch nicht zurück gezahlt werden.
Neben Ihrem Rentenversicherungsträger stehen Ihnen bei Fragen zum Themenbereich Rehabilitation die Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation mit deren Beratungs- und Unterstützungsangebot zur Seite. Unter der Internetseite http://www.reha-servicestellen.de/internet/vdr/rhss.nsf/RHSSSearch?OpenForm ist die für Sie zuständige Gemeinsamen Servicestellen der Rehabilitationsträger zu finden.