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Teilhabe zum Arbeitsleben

von Kia13.07.2009 | 10:01
1323 Ansichten
8 Antworten

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Hallo,habe eine wichtige Frage. Habe 2 Jahre Teilhabe zum Arbeitsleben erhalten und auch erfolgreich abgeschlossen.Ab dem 15.07.09 habe ich auch eine Anstellung gefunden; nun hat mein Arbeitgeber Sorge dass ich das Übergangsgeld zurückzahlen muss falls mir etwas in der Pflege passiert.Als PDL muss ich 40% Pflege und 60% Büro erbringen.Ferner ist bei ihm die Sorge ob ich es überhaupt von ihrer Seite darf. Bitte um baldige Antwort,Danke. Habe Angst die Arbeit aufgrund dessen zu verlieren. MfG Kia

Antworten der Moderation

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Kia,

Ziel einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben ist die Eingliederung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Insoweit wurde dieses Ziel bei Ihnen erreicht, indem Sie einen festen Arbeitsplatz gefunden haben. Die Befürchtungen Ihres Arbeitgebers sind unbegründet, da Sie Übergangsgeld für die Zeit der Teilhabeleistung am Arbeitsleben erhalten haben und diese ja bereits erfolgreich abgeschlossen haben. Insoweit gibt es keinen Grund, warum Sie das Übergangsgeld zurückzahlen müssen sollten. Auch die Befürchtungen Ihres Arbeitgebers, inwieweit Sie die Arbeit von Seiten des Kostenträgers der Teilhabeleistung nicht ausüben dürfen, kann ich nicht nachvollziehen.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo joha1004,

Kraftfahrzeughilfe der gesetzlichen Rentenversicherung kann an behinderte Menschen geleistet werden, die infolge Ihrer Behinderung nicht nur vorübergehend auf die Benutzung eines Kraftfahrzeuges angewiesen sind, um Ihren Arbeits- oder Ausbildungsort zu erreichen und die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zumutbar ist.

Eine Leistung an nicht behinderte Menschen ist demnach nicht möglich.

6 Antworten

Tschackaam 13.07.2009 | 10:24
Hallo Kia, wenn Sie dringend eine Antwort benötigen, dann rufen Sie doch einfach Ihren zuständigen Rehafachberater an, welcher sich um Sie kümmerte während der maßnahme. Dieser ist auch weiterhin für Sie da! Grüße Tschacka
Kiaam 13.07.2009 | 10:37
Hallo Tschaka, mein Rehaberater ist zur Zeit nicht da,erst ab nächste Woche.Da kann es vielleicht schon zu spät sein.Freue mich dass ich endlich Arbeit gefunden habe,daher meine Unruhe. Grüsse,Kia
Tschackaam 13.07.2009 | 11:19
also ich bin wirklich nicht vom Fach was die LTA angeht, versuche es aber trotzdem... War die LTA zum PDL (ich nehme an, es heißt Plegedienstleitung?) vorgesehen? Wenn ja, dann ist ja erstmal alles soweit gut. Wenn Ihnen nun während der 40% PDL-Tätigkeit etwas passiert (AU oder Unfall), dann sind Sie doch m.E. ganz normal versichert und würden auch Lohnfortzahlung mit evtl. anschließendem KG erhalten. Wie gasagt, 100 % weiß ich es auch nicht. (Experte wird sicher noch antworten!) Die LTA ist erfolgreich abgeschlossen und Sie haben einen Job. So sollte es sein. Herzlichen Glückwunsch! Dem Grunde nach hat die DRV doch jetzt eigentlich nix mehr mit Ihnen zu tun oder doch? Vielleicht versuchen Sie es unter der Servicenummer nochmal? 0800 1000 48 00 Wenn die DRV-Bund zuständig ist, dann (030) 865-1 (nicht auflegen, kann laaaaaange dauern!) dort geben Sie Ihre Versicherungsnummer und das Kennzeichen der Maßnahme an und lassen sich mit der Rehaabteilung verbinden. Ich hoffe, Sie finden eine Lösung! LG Tschacka
Kiaam 13.07.2009 | 11:31
Vielen Dank für Ihre schnelle Beantwortung und Bemühungungen. Eine schöne Woche noch. Grüsse, Kia
joha1004am 15.07.2009 | 11:02
Ich habe nach 3 Jahren Arbeitslosigkeit nun einen Job bekommen, dieser ist aber 45 km einfach von mir weg und es gibt keine öffentlichten Transportmöglichkeiten. Nun möchte ich einen Zuschuß für ein Auto beantragen. Was gibt es dort für Voraussetzungen ? Ich weis das die max. Leistung 9500 Euro beträgt. Wieviel muss mein Auto kosten um diesen Betrag zu erhalten. Denn nach 3 Jahren ALG 1 und ALG 2 habe ich keine finanziellen Rücklagen
joha1004am 15.07.2009 | 13:08
Hallo sry war ein Fehler von mir. Ich bin körberbehindert (90 %) und das Merkzeichen "G" im Ausweis. Bitte entschuldigen Sie meinen Fehler
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