Hallo Kia,
Ziel einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben ist die Eingliederung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Insoweit wurde dieses Ziel bei Ihnen erreicht, indem Sie einen festen Arbeitsplatz gefunden haben. Die Befürchtungen Ihres Arbeitgebers sind unbegründet, da Sie Übergangsgeld für die Zeit der Teilhabeleistung am Arbeitsleben erhalten haben und diese ja bereits erfolgreich abgeschlossen haben. Insoweit gibt es keinen Grund, warum Sie das Übergangsgeld zurückzahlen müssen sollten. Auch die Befürchtungen Ihres Arbeitgebers, inwieweit Sie die Arbeit von Seiten des Kostenträgers der Teilhabeleistung nicht ausüben dürfen, kann ich nicht nachvollziehen.