Sollten Sie wirklich einen Riestervertrag (= sog. zertifizierter Vertrag) abgeschlossen haben, ist die Aussage der Versicherungsgesellschaft, in Ihrer Situation mindestens 20 Euro einzahlen zu müssen, um eine Kündigung zu vermeiden, falsch. Sie haben gem. § 1 Abs. 1 Nr. 10 Altersvorsorge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) generell einen Rechtsanspruch darauf, Ihren Vertrag während der Ansparphase ruhen zu lassen.
Bei Zusammenveranlagung von Ehegatten nach § 26 Abs. 1 Einkommenssteuergesetz (EstG) steht die Altersvorsorgezulage nicht nur dem unmittelbar riesterberechtigten Ehepartner (hier: Ihrem Ehemann), sondern auch dem nur mittelbar Begünstigten (also Ihnen) zu, sofern auch ein auf Ihren Namen lautender (Riester-) Altersvorsorgevertrag besteht (§ 76 S. 2 EstG). Dies ist hier der Fall. Eigene Altersvorsorgebeiträge müssen dann nur von dem unmittelbar Förderberechtigten (Ihrem Ehemann) aufgewendet werden § 86 Abs. 2 EstG). D. h., wenn Ihr Ehemann auf seinen Vertrag den sog. Mindesteigenbeitrag leistet, erhalten sowohl er als auch Sie die vollen Zulagen, ohne dass Sie selbst eigene Beiträge auf Ihren Vertrag leisten müssen. Dazu ist keine Beitragsfreistellung notwendig, sondern dies ist die aktuelle Gesetzeslage. Ein Strafabzug ist in diesem Zusammenhang nicht zulässig, denn dieser widerspricht dem gesetzlich geregelten Anspruch des Vertragspartners, einen Riestervertrag ruhend zu stellen. Sie haben m. E. hier die Möglichkeit, sich an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu wenden, die u. a. zuständig ist für die Zertifizierung von Riesterverträgen. Aber auch mich würde interessieren, welches Versicherungsunternehmen solche Verträge anbietet??