"Teilnahme am Arbeitsleben" nach Schlüsselbeinbruch?

von
Arnold

Vor 4 Monaten zog ich mir einen komplizierten Schlüsselbeinbruch zu und bin seit dem krank geschrieben. Im Abstand von 7 Wochen wurde 2 mal operiert. 6 Wochen nach der 2. OP begann ich eine Wiedereingliederung (auf eigenen Wunsch), die ich nach 4 Wochen (im 4 Stunden-Soll-Bereich) abbrechen musste, weil das Schreiben am PC eine Tortour für mich war. Nun schlägt der Orthopäde vor, einen Antrag auf "Teilhabe am Arbeitsleben" zu stellen. Ich frage mich: macht das Sinn? Natürlich will ich ALLES dafür tun, wieder fit zu werden. Ich mache noch Krankengymnastik und nehme am Reha-Sport teil, übe auch zu Hause so viel ich kann, um sowohl Beweglichkeit als auch Kraft und Ausdauer zu trainieren. Natürlich verbessert sich mein Zustand stetig, nur leider viel zu langsam. Was würde die Maßnahme TaM für mich bedeuten? Dann wäre ja die Rentenkasse zuständig, nicht mehr die KK. Wieviel Geld würde ich dann bekommen (so wie Krankengeld)? Hätte das Auswirkungen auf meinen nächsten (schon für März geplanten) erneuten Arbeitsausfall (hoffentlich nur kurz!) wegen Entfernung des jetzigen Implantats? (Anm.: um meinen Arbeitsplatz muss ich nicht fürchten. Ich will nur so schnell wie möglich wieder voll einsatzfähig werden.)

von
KSC

Durch berufliche Maßnahmen lässt sich der Genesungsprozess wohl kaum beschleunigen.
Und solange absehbar ist, dass Sie Ihre bisherige Arbeit wieder aufnehmen können, sind Sie m.E kein Fall für "Teilnahme am Arbeitsleben".

Experten-Antwort

Hallo Arnold,

so wie Sie Ihren Fall schildern, sollten Sie sich zuerst die notwendige Zeit zur Genesung lassen. Um hoffentlich danach wieder voll in Ihrem bisherigen Beruf arbeiten zu können. Auch wir haben unsere Zweifel, ob eine Maßnahme zur Teilnahme am Arbeitsleben bei Ihnen hier sinnvoll ist.
Einen erste Überblick für welchen Fall ein solcher Antrag sinnvoll sein könnte, erhalten Sie auch unter dem folgenden LINK erhalten:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/2_Rente_Reha/02_Rehabilitation/02_leistungen/07_berufliche_reha/berufliche_reha_node.html

Wegen der Höhe des Übergangsgeldes ist es nur schwer möglich hier eine konkrete Aussage zu machen. Einzelheiten, insbesondere zur Kontinuität der Bemessungsgrundlage erhalten Sie im Gemeinsamen Rundschreiben der Rentenversicherungsträger zum Übergangsgeld auf den Seiten 93 bis 113. Dieses Rundschreiben können Sie z.B. unter folgendem LINK herunterladen:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/05_fachinformationen/downloads/gem_rs_rentenversichtraeger_ue_geld_pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=8

von
Arnold

Für Ihre schnellen Antworten und auch für die Links möchte ich mich herzlich bedanken!

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