hatte schon mal eine anfrage gestellt darüber
mir ist teilnahme am arbeitsleben bewilligt worden . weil die ärzte von der knappschaft gesagt haben unter 6 stunden habe ich mir eine arbeitstelle gesucht . nun bekommt die firma einen zuschuß. ich habe einen mobilitäts zuschuß beantragt .
nun meinte mein reha berater das sie die ersten 20 km abziehn müßen wegen der pendlerpauschale. da ich im arbeitsleben steh greift das sgb9 nicht . ist das richtig so ??? mfg malefix47
Normalerweise erhält nur der Arbeitgeber einen Eingliederungszuschuss.
Fahrkosten erhalten Sie selbst nicht von der Deutschen Rentenversicherung.
Sie können diese Fahrkosten - wie bei einem normalen Beschäftigungsverhältnis auch- beim Finanzamt geltendmachen.
Dort erhalten Sie die Kilometerpauschale ab dem 21. Kilometer als Werbungskosten angerechnet.
Da wir aber hier kein Steuerforum sind, darf ich Ihnen zu Steuerfragen keine Auskünfte geben.
Sicher gibt es auch für Steuerfragen ein Steuerforum, in dem Sie diese Frage stellen können oder direkt bei Ihrem Finanzamt.
Gruss
Nix