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Teilrente

von HLRT6718.06.2008 | 10:35
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Versicherter bezieht (entsprechende Bedingungen sind erfüllt) ab 63.Lebensjahr Altersrente mit 7,2 % Abschlag. Aufgrund Hinzuverdienst > 400 € bezieht er Teilrente a) Hat die Tatsache, daß er Teil- und nicht Vollrente bezieht, einen Einfluß auf den Abschlag? (Wäre denkbar, da er ja nicht die gesamte der Abschlagsberechnung zugrundeliegende Rente bezieht, ich vermute aber, es hat keinen Einfluß, wüsste es aber gerne sicher) b) Werden die vom 63. bis zum 65.Lebensjahr erworbenen Rentenansprüche aus Hinzuverdienst voll auf die bisher erworbene Altersrente aufgeschlagen oder erfolgt auf diesen Teil auch ein Abschlag (was nicht ganz korrekt wäre, da er aus diesem Teil keine Rente ab 63 bezogen hat) c) erfolgt diese Neuberechnung der Altersrente prinzipiell erst zum 65. Lj. oder bereits beim Ende des Hinzuverdienstes?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo,

zu a)

sofern jemand mehr als 400 EUR hinzuverdient, wird der Rentenversicherungsträger die Altersvollrente auf die jeweils niedrigere Teilrente umstellen. In diesem Fall wäre dies die 2/3 Teilrente. Das bedeutet, dass die um 7,2% geminderte Altersrente um 1/3 geringer wird. Es ändert sich aber nichts an dem Abzug von 7,2 % .

zu b)

die durch den Hinzuverdienst neu erworbenen Entgeltpunkte werden bei einem Wechsel in eine andere Teilrente bzw. in die Vollrente berücksichtigt und mit dem ab dem jeweiligen Rentenbeginn gültigen Abschlag berücksichtigt, sofern der Wechsel vor Erreichen des 65. Lebensjahres stattfindet und noch Abschläge zu beachten sind.

zu c)

bei Erreichen des 65. Lebensjahres wird auf die Altersvollrente umgestellt, da ab diesem Zeitpunkt keine Hinzuverdienstgrenzen mehr einzuhalten sind. Die neu erworbenen Entgeltpunkte werden ohne Abschläge ermittelt und sind dann Bestandteil der Altersvollrente. Sollten vor Erreichen des 65. Lebensjahres die Hinzuverdienstgrenzen eingehalten werden, erfolgt auch früher eine erneute Gewährung der Vollrente wegen Alters.

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