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Teilrente

von Mika15.12.2008 | 11:51
1251 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo Expertin Am 15.12.08 habe ich ein Gespräch geführt mit einem Sachbearbeiter der BFA demnach muß ich die Abschläge auch ab dem 65. Lebensjahr hinnehmen. Was stimmt???

5 Antworten

Unbekanntam 15.12.2008 | 12:58
Abschläge sind für immer und somit über das 65. Lj hinaus.
Schiko.am 15.12.2008 | 12:53
Schon als vorarbeit auf die die gewünschte auskunft durch einen experten sollten sie schon das geburts- datum nennen. MfG.
Rosannaam 15.12.2008 | 13:19
Das stimmt, wenn Sie bisher schon eine mit Abschlag belegte EM-Rente oder vorzeitige Altersrente beziehen. Ist dies überhaupt der Fall? Eine Regelaltersrente kann NIE vorzeitig gewährt werden. Es kommt darauf an, welcher Jahrgang Sie sind. Beziehen Sie bisher KEINE Rente mit Abschlag, können Sie bis Jahrgang 1946 mit 65 in Rente gehen. Ab Jahrgang 1947 werden die Altersgrenzen für eine Regelaltersrente angehoben: Jahrgang 1947 = 65 + 1 1948 = 65 + 2 und so weiter. Bei den ab 1947 geborenen Versicherten kann eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte ab dem 65. Lebensjahr gezahlt werden, WENN 45 Pflichtbeitragsjahre zurückgelegt wurden. Sobald aber eine VORRENTE gezahlt wurde, die einen Abschlag enthält, bleibt dieser Abschlag lebenslang bestehen. Die Nachfolgerente wird aber nie niedriger, weil Besitzschutz besteht.
Mikaam 15.12.2008 | 13:55
Zur Klarstellung: Ich bin 1946 geboren und möchte ab 07.09 Teilrente mit Abschlag beantragen. vom 07.09. - 02.11. bin ich Teilzeit beschäftigt. Ab 03.11 beantrage ich volle Altersrente. Wird die Altersrente dann ohne Abschläge gewährt?
B´sonam 15.12.2008 | 14:36
Der Teil der Altersrente, den sie bis 2011 nicht in Anspruch nehmen wird ab 65 ohne Abschlag gezahlt. Für den anderen Teil (den sie ja ab 07/09 vorzeitig beanspruchen) bleibt es bei dem einmal festgestellten Abschlag.
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