Guten Morgen zusammen,
habe einen Antrag auf teilweise Erwerbsgeminderung gestellt.
Im April war ich in einer med.Reha (Rheuma).Die Empfehlung der Reha-Ärzte lautet:berufsfördernde Maßnahme oder betriebliche Umsetzung,auf Dauer ist die Erwerbsfähigkeit gefährdet.
Umsetzung ist nicht möglich,habe mit dem Arbeitgeber vereinbart,falls ich die "halbe Rente"bekommen sollte,die Arbeitszeit auf 20 Stunden zu reduzieren.Bin zur Zeit arbeitsunfähig.
Wäre es von Nachteil,wenn ich jetzt eine Wiedereingliederung von 20 Stunden machen würde oder sollte ich mich weiter krank schreiben lassen.
Ich arbeite vollschichtig in der ambulanten Pflege,Jahrgang 1958,GDB von 80 + G
Dank im voraus.Gruss vom Niederrhein