Hallo Leonard,
die medizinischen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung sind erfüllt, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung täglich nicht mehr als sechs Stunden arbeiten können und zwar nicht nur in Ihrem Beruf, sondern auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
Die Prüfung eines Erwerbsminderungsrentenanspruches erfolgt unabhängig von einer Feststellung eines Grades der Behinderung von einem Versorgungsamt.