Ich werde 62 und könnte eine Altersrente für Schwerbehinderte ohne Abschläge(Vertrauensschutzregelung)beziehen.Würde aber gerne noch weiter arbeiten mit 1/3 Teilrente u.entsprechender Arbeitszeitreduzierung.Ist die Teilrente nur aus dem Anpruch der gesetzl.Rentenversicherung oder gilt für eine Betriebsrente (in meinem Fall für die zusatzversorgungskasse d.öfftl.Dienstes )analog?Meine Ansprüche ca.1450 u.650 €.Weiter müssen ja Hinzuverdienstgrenzen beachtet werden.Hinzuverdienst:dazu zu versteuerende Einnahmen aus Gewerbe-anderes wie kindergeld,Miet-u.Pachteinnahmen,Zinserträge nicht relevant.Ist das so richtig?Danke für Antworten.
Gruß Wendelin
Die Betriebsrente wird - soweit ich das ersehe- nach Par. 33 der VBL-Satzung nur dann gewährt, wenn die Altersrente der Gesetzlichen Rentenversicherung eine VOLL-Rente ist.
Gehen Sie aber sicher und fragen bei der VBL nach und bitten um SCHRIFTLICHE Antwort.
http://www.uni-due.de/prwiss/akt/vbl_satzung.pdf
Laden Sie sich die oben genannte Broschüre runter. Da müsste alles erläutert sein.
http://www.vbl.de/SITEFORUM?t=/documentManager/sfdoc.file.content&e=UTF-8&i=1113979957474&l=1&active=SFDOC&pathID=1119961288696
danke Amade,1.Frage geklärt:Versicherungsfall VBL tritt bei Teilrente nicht ein.Bleibt 2.Frage:Was zählt zum Hinzuverdienst?
Gruß Wendelin
Ich habe mir die Mühe gemacht und den entscheidenden Passus aus der VBL-Lektüre kopiert:
Zitat: "...Der Bezug einer Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung als
Teilrente (§ 42 SGB VI) löst keinen Versicherungsfall aus."
Gewerbe = selbständige Tätigkeit, ist also hinsichtlich der Hinzuverdienstgrenzen zu beachten.
Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sind nur zu berücksichtige, wenn V und V GEWERBSMÄSSIG betrieben werden. Desgleichen gilt für Kapitaleinnahmen.
Siehe Ausführungen des BMAS:
http://www.einfach-teilhaben.de/DE/StdS/Alter/Rente_Ruhestand/Altersrenten/altersrenten_inhalt1.html?nn=374130&notFirst=true&docId=374486
Ihr Amadé
Hinzuverdienst bei vorzeitiger Altersrente
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin im letzten Jahr 60 Jahre alt geworden und habe einen Rentenantrag gestellt (natürlich mit Abschlag von 18%).
Nun würde ich gerne noch etwas hinzuverdienen und müsste daher wissen:
1. wieviel darf ich zu meiner Rente hinzuverdienen, ohne dass mir das rentenmindern angerechnet oder sonst irgendwie zum Nachteil wird?
2. benötigt der potentielle Arbeitgeber für (m)eine Hinzuverdienst-Tätigkeit meine Versicherungs-Nummer? - Wenn ja, wozu?
Schon heute sage ich herzlichen Dank für Ihre freundliche Unterstützung durch Beantwortung dieser mir wichtigen Fragen.
Mit freundlichen Grüßen
Johnny2010
eMail: callforjohnny@arcor.de
Hallo Johnny2010,
bis 400,00 EUR Hinzuverdienst hat dieser keine Auswirkung auf die Rentenzahlung. in Ihrem Rentenbescheid finden Sie in einer Anlage eine Übersicht, ab wieviel Hinzuverdienst die Rente gekürzt wird. Dort können Sie es schriftlich nachlesen.
Ihr Arbeitgeber benötigt die Versicherungsnummer um die Meldung an die Einzugsstelle (Krankenkasse) abzusetzten, damit Sie ordentlich gemeldet sind.
MfG
Die Hinzuverdienstgrenze für eine Rente wegen Alters als Vollrente beträgt 400 Euro, solange sie vor Erreichen der Regelaltersgrenze bezogen wird. Die HZV-Grenzen für die Teilrenten werden individuell errechnet und ergeben sich aus Ihrem Bescheid.
Die RV-Nummer wird beim Arbeitgeber gebraucht, weil er jeden Arbeitnehmer melden muss, auch den geringfügig Beschäftigten!