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Teilrente

von kopfhoch5517.01.2010 | 13:04
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8 Antworten

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Zeiten der Arbeitsunfähigkeit sind nicht Voraussetzung für die Beantragung einer Rente!

7 Antworten

Kopfhoch55am 17.01.2010 | 13:08
Noch einmal meine Anfrage:Ich bin Jahrgang 55.Vollzeitbeschäftigt. War 2007 neun Monate krank. 50 % schwerbehinderung. Nach Krankheit 2008 in REHA. Meine Arbeitsleistung ist lt. Ärzte unter 6 Stunden pro Tag. Kann ich eine Teilrente beantragen? War 2009 60 Tag krank.Kann ich aus dem Arbeitsleben heraus(ohne Dauerkrankschreibung) Teilrente beantragen?
Speulantam 17.01.2010 | 20:23
Wenn Sie Freitag hier eine frage schreiben, können Sie sich doch nicht ernsthaft am Sonntag darüber beklagen, dass noch kein Experte geantwortet hat - der hat vermutlich auch noch ein paar andere Aufgaben neben dem Forum. Davon abgesehen: Ohne Ihre Akte im Detail zu kennen, kann man nicht mal spekulieren, wie Ihre Aussichten sind. Beantragen können Sie eine Rente IMMER. Welche Ärzte meinten, Sie könnten keine 6 Stunden mehr arbeiten? Steht das auch so im Reha-Entlassungsbericht? Der dürfte immer relevanter sein als die Meinung Ihres Hausarztes...
Schadeam 17.01.2010 | 20:31
Ob Sie eine Chance auf eine Berentung haben, kann Ihnen im Forum kein Mensch sagen. Letztendlich entscheiden Ihre Krankheiten und die Begutachtungen, die gemacht werden, wenn Sie die Rente beantragt haben. Beantragen Sie im Zweifel die Rente, dann wissen Sie nach ca. 3 Monaten, ob Sie die volle, die teilweise oder keine Rente bekommen.
Schumannam 18.01.2010 | 12:52
Warum haben Sie denn nicht 2008 nach der Reha gleich einen EM-Antrag gestellt ?? Wenn ihnen die Ärzte dort bescheinigt haben, das Sie nur unter 6 Std. noch tätig sein können, wäre dies doch damals das einfachste gewesen da die Rente gleich zu beantragen... Die wäre dann auch mit grosser Wahrscheinlichkeit genehmigt worden. Hält aber nur ihr Hausarzt oder ein Facharzt Sie für unter 6 Std. erwerbsfähig, können und sollten Sie solche Aussagen am besten gleich vergessen. Die Aussagen dieser Ärzte hinsichtlich einer EM sind irrelevant, da Sie 1. dies nicht entscheiden und 2. meistens keine sozial-medizinschen Fachkenntnisse haben die zur Beurteilung einer Erwerbsminderung zwingend notwendig und unabdingbar sind !
Schumannam 18.01.2010 | 12:39
Die Zeiten wie lange jemand krank geschrieben war, spielt grundsätzlich bei der Zuerkennung einer EM-Rente keine Rolle. Schon gar nicht von Interesse ist es was vor vielen jahren mal war ( 2007/2008 ). Es geht immer nur und ausschließlich um die a k t u e l l e n Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des EM-Antrages. Der wird genauestens durch´ die RV gepürft werden und danach erfolgt eine Entscheidung, ob eine Rente zuerkannt werden kann odr nicht. Wenn Sie natürlich während der Rentenverfahrens Vollzeit weiter arbeiten ( können ) , wird dies ihr Begehren natürlich sicher nicht gerade positiv unterstützen... Bei einer Begutachtung kämen Sie da aber schwer in Erklärungsnot. Ihre Schwerbehinderung spielt übrigens ebensfalls im Rentenverfahren keinerlei Rolle. Es gibt Leute mit einem GdB von 100% die voll erwerbsfähig sind !
Molliam 18.01.2010 | 16:13
Wenn der Facharzt einen Bericht liefert, warum ist der weniger wert als der Facharzt der DRV? Der kann das doch besser beurteilen, als einer, der sich einen ersten Eindruck verschafft?
Schumannam 18.01.2010 | 16:32
Die Erkrankung an sich ( also die Diagnbose ) ist nicht entscheidend für eine EM-Rente, sondern nur und auschließlich die Auswirkungen auf die Erwerbsfähigkeit ! Wer also z.B. an Krebs erkrankt ist, bekommt ja nicht automatisch und immer eine EM-Rente. Es gibt Leute mit Krebs die voll arbeiten gehen können - andere nicht. Ein normaler Facharzt stellt also " nur " eine Diagnose und behandelt diese Erkrankung, kann aber eine Erwerbsminderung nicht beurteilen , da ihm dazu die entsprechenden sozial-med. Fachkenntnisse einfach fehlen. Ein von der DRV beauftragter Facharzt hingegen beurteilt aber ausschlielßlich und nur die Auswirkungen der Erkrankung auf die Erwerbsminderung. Er darf ihnen während einer Begutachtung streng genommen noch nicht einmal z.B. Behandlungstipps oder ähnliches geben.... Zur Beurteilung einer EM benötigt der begutachtende Arzt eine sozial-medizinisiche Aus - oder Weiterbildung die eben die meisten Ärzte nicht haben. Natürlich kann im Einzelfall auch der eigene behandelnde Facharzt z.b. gleichzeitig für die RV Gutachten erstellen, dann wäre seine Aussage natürlich schon zu beachten und zumindest als Hinweis auf eien event. EM zu verstehen. Den eigenen Patienten darf dieser Facharzt aber in einem Rentenverfahren dann nicht begutachten, das muss dann ein Kollege machen wegen eventueller Befangenheit. Hier können Sie die sehr hohen Anforderungen an einen Gutachter der ein sozial-med. Gutachten erstellen soll nachlesen : http://de.wikipedia.org/wiki/Sozialmedizin und http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_10868/SharedDocs/de…
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