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Experten-Antwort

Teilrente

von Monica195131.01.2011 | 09:10
2375 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich werde heuer 60 Jahre alt und möchte dann die Altersrente für Frauen in Anspruch nehmen - die Voraussetzungen sind erfüllt. Meine Beschäftigung werde ich aber weiter ausüben und nur meine Arbeitszeit etwas verringern. Deshalb möchte ich zumindest vorerst die Altersrente (im Rahmen der entsprechenden Hinzuverdienstgrenze) nur in Form einer 1/3 Teilrente beziehen. Wären in diesem Fall nun ALLE bisherigen Entgeltpunkte von der Kürzung um 18% betroffen oder nur 1/3 der Entgeltpunkte aus denen die Teilrente auch tatsächlich gezahlt werden würde? Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Monica1951,

in Ihrem Fall wird die Teilrente wegen Alters aus den Entgeltpunkten errechnet, die sich nach Kürzung um 18 % ergeben. Aus diesen persönlichen Entgeltpunkten ergibt sich dann die jeweilige Teilrente abhängig von der Höhe Ihres Verdienstes. Es werden alle erworbenen Entgeltpunkte um 18 % gekürzt, die sich zum Teilrentenbeginn ermitteln lassen.

Das von Ihnen bezogene Entgelt ist nach wie vor beitragspflichtig zur Rentenversicherung. Die sich daraus ergebenden Entgeltpunkte werden bei Gewährung einer Vollrente wegen Alters für die Rentenberechnung herangezogen.

Je nach Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Vollrente wegen Alters, kann es durchaus möglich sein, dass diese nachträglich erworbenen Entgeltpunkte ebenfalls einer Minderung durch vorherige Inanspruchnahme der Rente unterliegen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Monica1951,

in Ihrem Fall wird die Teilrente wegen Alters aus den Entgeltpunkten errechnet, die sich nach Kürzung um 18 % ergeben. Aus diesen persönlichen Entgeltpunkten ergibt sich dann die jeweilige Teilrente abhängig von der Höhe Ihres Verdienstes. Es werden alle erworbenen Entgeltpunkte um 18 % gekürzt, die sich zum Teilrentenbeginn ermitteln lassen.

Das von Ihnen bezogene Entgelt ist nach wie vor beitragspflichtig zur Rentenversicherung. Die sich daraus ergebenden Entgeltpunkte werden bei Gewährung einer Vollrente wegen Alters für die Rentenberechnung herangezogen.

Je nach Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Vollrente wegen Alters, kann es durchaus möglich sein, dass diese nachträglich erworbenen Entgeltpunkte ebenfalls einer Minderung durch vorherige Inanspruchnahme der Rente unterliegen.

Expertenantwort · 3Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

zur Klarstellung unseres Beitrags und zur Vermeidung von Fehlinterpretationen gehen wir nochmals auf die Problematik ein.

Bei Beginn der Altersvollrente nach dem vorherigen Bezug einer Altersteilrente sind die Entgeltpunkte nicht mehr - wie nach früherem Recht - neu zu bestimmen. Stattdessen ist von der vollen Summe der Entgeltpunkte, die der Berechnung der Altersteilrente zugrunde lagen, auszugehen. Die bisherige Summe der Entgeltpunkte erhöht sich allerdings gemäß § 76 d Sozialgesetzbuch Sechtes Buch um die Zuschläge an Entgeltpunkten nach Beginn der Rente wegen Alters.

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3 Antworten

Feliam 31.01.2011 | 09:48
Es werden nur die Entgeltpunkte der 1/3-Teilrente, die Sie tatsächlich beziehen, um die 18% gekürzt. Die restlichen Entgeltpunkte werden erst dann um den entsprechend geringeren Prozentsatz gekürzt, wenn Sie eine höhere oder die Vollrente in Anspruch nehmen.
oder soam 01.02.2011 | 08:10
Hallo Experte, muss man nicht dahingehend unterscheiden, ob der/die Versicherte bewusst und willentlich nur einen Teil seiner ALTERSrente beantragt oder ob eigentlich eine Vollrente begehrt wird, welche denn durch den Hinzuverdienst auf eine Teilrente zurückfällt. Wo läge denn sonst Sinn und Attraktivität der Teilrente nachdem man vor 10 Jahren extra den §300 SGB VI hinsichtlich der Rechtsanwendung zum Rentenbeginn geändert hat?!
oder soam 01.02.2011 | 12:13
Und welchen Sinn hat dann § 66 Abs. 3 SGB VI?!
Deutsche Rentenversicherung
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