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Zur Experten-Antwort springenHallo Alter Pfleger,
wie bereits von Berater geschrieben, richten sich die Rentenversicherungsträger nach der gemeinsamen Rechtsauslegung.
Eine Diskussion hier im Forum führt zu keinem anderen Ergebnis.
Es steht Ihnen frei, eine Teilrente zu beantragen und den entsprechenden Rechtsweg zu gehen.
Hab mal eine Nachfrage. Wo steht denn, dass nur volle Prozentwerte gewählt werden dürfen? Hab das nirgendwo im Gesetz gefunden.Siehe GRA zu § 42 SGB VI: „Versicherte können die Höhe der Teilrente grundsätzlich als vollen Prozentanteil wählen.“ https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech… Ja. Ok. Aber die GRA ist ja kein Gesetz. Wo steht das im Gesetz?
Siehe GRA zu § 42 SGB VI: „Versicherte können die Höhe der Teilrente grundsätzlich als vollen Prozentanteil wählen.“ https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech… Ja. Ok. Aber die GRA ist ja kein Gesetz. Wo steht das im Gesetz?Nicht alles steht punktuell in einem Gesetz. Dafür gibt es ja gemeinsame Rechtsauslegungen der Rententräger. Wenn Sie anderer Meinung sind, steht es Ihnen frei den Rechtsweg zu beschreiten und das entsprechende Urteil des BSG in einigen Jahren hier zu veröffentlichen. Viel Erfolg!
Zitat: Ja. Ok. Aber die GRA ist ja kein Gesetz. Wo steht das im Gesetz?Hallo Fragender, eine GRA wird aber auf Grundlage des jeweiligen Gesetzes erstellt, ggf. unter Berücksichtigung von SG/BSG Urteilen, Verordnungen und Besprechungsergebnissen der Spitzenverbände und zust. Sozialministerien. Also immer das Gesetz und die GRA lesen. Noch einen schönen Tag
Nehmen Sie es so hin oder beschreiten Sie den Rechtsweg. Hier kommen Sie nicht weiter und Diskussionen führen auch zu keinem anderen Ergebnis.Was für einen Sinn würde es machen, wenn ich eine 99,99%ige Teilrente wähle, der berechnete Betrag aufgrund der kaufmännischen Rundung auf aber wieder auf den Betrag der Vollrente steigt. Habe ich dann eine Teilrente oder nicht? insofern macht die Einschränkung auf volle Prozentzahlen schon Sinn, auch wenn es nicht explizit im Gesetz oder der BEgründung dazu fomuliert wurde. Da war wohl kein Mathelehrer mit in der Arbeitsgruppe ...Also für mich macht das schon einen Sinn, ob ich für z.B. von meiner 2000 €-Vollrente zunächst für 12 Monate auf insgesamt 240,00 € oder nur auf 2,40 € verzichten muss, um dann ab Juli des Folgejahres von den Pflegebeiträgen zu profitieren. Aber vielleicht hat sich die Mathematik ja seit meiner Schulzeit geändert.
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