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Experten-Antwort

Teilrente

von Alter Pfleger17.12.2019 | 18:59
101 Ansichten
12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Trifft es zu, dass neuerdings eine Teilrente in Höhe von 99,99 % (statt bisher 99 %) ausreicht, um als Regelaltersrentner noch Pflegezeiten und später eine höhere Rente zu bekommen?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 18.12.2019 | 12:14

Hallo Alter Pfleger,

wie bereits von Berater geschrieben, richten sich die Rentenversicherungsträger nach der gemeinsamen Rechtsauslegung.

Eine Diskussion hier im Forum führt zu keinem anderen Ergebnis.

Es steht Ihnen frei, eine Teilrente zu beantragen und den entsprechenden Rechtsweg zu gehen.

11 Antworten

Fragenderam 17.12.2019 | 20:41
Hab mal eine Nachfrage. Wo steht denn, dass nur volle Prozentwerte gewählt werden dürfen? Hab das nirgendwo im Gesetz gefunden.
****am 17.12.2019 | 19:36
Hallo Alter Pfleger, Versicherte können die Höhe der Teilrente grundsätzlich frei als vollen Prozentanteil wählen. Eine Teilrente muss mindestens 10 Prozent der Vollrente betragen (§ 42 Abs. 2 S. 1 SGB VI). Sie kann höchstens in Höhe von 99 Prozent in Anspruch genommen werden. Erzielen Versicherte einen Hinzuverdienst und überschreitet dieser die jährliche Hinzuverdienstgrenze von 6.300,00 EUR, kann die Altersrente abhängig von der Höhe des anzurechnenden Hinzuverdienstes nur noch als Teilrente gezahlt werden (§ 34 Abs. 3 SGB VI). Dabei kann sich auch eine Teilrente ergeben, die weniger als 10 Prozent der Vollrente beträgt. Noch einen schönen Abend
rentenberateram 17.12.2019 | 21:43
Die vollen Prozentwerte sind nicht aus dem Gesetz zu entnehmen. Es gibt ein urteil des sozialgerichts münchen, indem der prozentsatz von 99,99 % bestätigt wird. das urteil ist nicht rechtskräftig geworden und die streitfrage ist beim lsg bayern anhängig.
Berateram 18.12.2019 | 06:55
Siehe GRA zu § 42 SGB VI: „Versicherte können die Höhe der Teilrente grundsätzlich als vollen Prozentanteil wählen.“ https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech…
Fragenderam 18.12.2019 | 08:22
Hab mal eine Nachfrage. Wo steht denn, dass nur volle Prozentwerte gewählt werden dürfen? Hab das nirgendwo im Gesetz gefunden.
Siehe GRA zu § 42 SGB VI: „Versicherte können die Höhe der Teilrente grundsätzlich als vollen Prozentanteil wählen.“ https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech… Ja. Ok. Aber die GRA ist ja kein Gesetz. Wo steht das im Gesetz?
Berateram 18.12.2019 | 09:56
Zitat von Fragender anzeigen
Siehe GRA zu § 42 SGB VI: „Versicherte können die Höhe der Teilrente grundsätzlich als vollen Prozentanteil wählen.“ https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech… Ja. Ok. Aber die GRA ist ja kein Gesetz. Wo steht das im Gesetz?
Nicht alles steht punktuell in einem Gesetz. Dafür gibt es ja gemeinsame Rechtsauslegungen der Rententräger. Wenn Sie anderer Meinung sind, steht es Ihnen frei den Rechtsweg zu beschreiten und das entsprechende Urteil des BSG in einigen Jahren hier zu veröffentlichen. Viel Erfolg!
senf-dazuam 18.12.2019 | 11:10
Was für einen Sinn würde es machen, wenn ich eine 99,99%ige Teilrente wähle, der berechnete Betrag aufgrund der kaufmännischen Rundung auf aber wieder auf den Betrag der Vollrente steigt. Habe ich dann eine Teilrente oder nicht? insofern macht die Einschränkung auf volle Prozentzahlen schon Sinn, auch wenn es nicht explizit im Gesetz oder der BEgründung dazu fomuliert wurde. Da war wohl kein Mathelehrer mit in der Arbeitsgruppe ...
****am 18.12.2019 | 10:04
Zitat: Ja. Ok. Aber die GRA ist ja kein Gesetz. Wo steht das im Gesetz?
Hallo Fragender, eine GRA wird aber auf Grundlage des jeweiligen Gesetzes erstellt, ggf. unter Berücksichtigung von SG/BSG Urteilen, Verordnungen und Besprechungsergebnissen der Spitzenverbände und zust. Sozialministerien. Also immer das Gesetz und die GRA lesen. Noch einen schönen Tag
Alter Pflegeram 18.12.2019 | 11:33
Zitat von senf-dazu anzeigen
Also für mich macht das schon einen Sinn, ob ich für z.B. von meiner 2000 €-Vollrente zunächst für 12 Monate auf insgesamt 240,00 € oder nur auf 2,40 € verzichten muss, um dann ab Juli des Folgejahres von den Pflegebeiträgen zu profitieren. Aber vielleicht hat sich die Mathematik ja seit meiner Schulzeit geändert.
Berateram 18.12.2019 | 12:04
Zitat von Alter Pfleger anzeigen
Was für einen Sinn würde es machen, wenn ich eine 99,99%ige Teilrente wähle, der berechnete Betrag aufgrund der kaufmännischen Rundung auf aber wieder auf den Betrag der Vollrente steigt. Habe ich dann eine Teilrente oder nicht? insofern macht die Einschränkung auf volle Prozentzahlen schon Sinn, auch wenn es nicht explizit im Gesetz oder der BEgründung dazu fomuliert wurde. Da war wohl kein Mathelehrer mit in der Arbeitsgruppe ...
Also für mich macht das schon einen Sinn, ob ich für z.B. von meiner 2000 €-Vollrente zunächst für 12 Monate auf insgesamt 240,00 € oder nur auf 2,40 € verzichten muss, um dann ab Juli des Folgejahres von den Pflegebeiträgen zu profitieren. Aber vielleicht hat sich die Mathematik ja seit meiner Schulzeit geändert.
Nehmen Sie es so hin oder beschreiten Sie den Rechtsweg. Hier kommen Sie nicht weiter und Diskussionen führen auch zu keinem anderen Ergebnis.
W°lfgangam 18.12.2019 | 20:28
Hallo Fragender: eine _gute_ Frage, die ich bereits 2017 gestellt hatte *g ...da das Gesetz keinen 'vollen/rd.' %-Satz vorsieht. 99,9999 ist weniger als Vollrente. Ausgehend von den Berechnungen bei EP auf 4 Nachkommastellen 'gestreckt', ist das doch eine gute/analoge Argumentation. Gesetz ist das eine, DRV-GRA das andere (Absprachen haben immer so ein bisschen was von 'Kartell' - seien sie auch gut gemeint/grundsätzlich sogar Praxis-bezogen) lassen gemeinhin aber andere richtend auf dem Plan treten, (höchst)richterliche Entscheidungen sind dann das womöglich Richtige. Sofern solch ein Fall die Instanzen nach 'oben' getragen wird, wissen wir in einigen Jahren mehr/ob die GRA haltbar ist oder 'nachjustiert' werden muss :-) Gruß w.
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