Ich beziehe schwedische Altersrente (bin schwedische Staatsbürgerin, lebe in Schweden). Bei der Berechnung ihrer Höhe wurden nur meine Arbeitszeiten in Schweden, nicht aber meine DDR-Arbeitszeiten berücksichtigt. Jetzt habe ich erfahren, dass es, laut der EU-Regeln, möglich wäre, Anspruch auf deutsche Teilrente zu stellen, für die Zeit, die ich in der DDR als Ärtztin, damals tschechoslowakische Staatsbürgerin, in sechziger Jahren sechs Jahre gearbeitet habe. Ist es so und unter welchen Bedingungen kann es geschehen? Wie kann solche Rente beantragt werden?
Danke für die Antwort im Voraus.
Hallo Vlasta,
hier der evtl.passende link:
http://www.deutsche-rentenversicherung-nord.de/nn_34584/DRVN/de/Inhalt/Rente/Ausland__Rente/Verbindungsstellen/Schweden/Schweden.html
Schildern Sie dort Ihr Problem, man wird Ihnen bestimmt weiterhelfen können. Die DRV Nord ist die Verbindungsstelle mit Schweden.
MfG Rosanna.
Haben Sie bei der damaligen Antragstellung beim schwedischen Versicherungsträger auf Ihre deutschen Zeiten hingewiesen? Seit dem 03.10.1990 ist eine deutsche Rentenzahlung ins Ausland uneingeschränkt auch aus Zeiten in der ehemaligen DDR möglich. Aufgrund Ihrer Angaben lässt sich auch vermuten, dass Sie vor oder auch nach Ihrer Zeit in der DDR auch Versicherungszeiten in der damaligen Tschechoslowakei zurückgelegt haben, aus denen auch Rentenansprüche für Sie bestehen müssten.
Sie sollten sich umgehend entweder über Ihren schwedischen Träger oder direkt an die DRV Nord wenden (sofern Ihre neu zu vergebende Versicherungsnummer nicht der DRV Bund oder der DRV KBS zugewiesen wird), wie Rosanna bereits dankenswerterweise angemerkt hat und um Überprüfung Ihrer Rentensache nach den EU-Bestimmungen bitten. Wenn Sie auch tschechische Ansprüche noch nicht realisiert haben sollten, ergibt sich für Sie ein Überprüfungsgrund für Ihre Renten aufgrund des EU-Beitritts der Tschechischen Republik zum 01.05.2004.
Bezüglich des Nachweises Ihrer Arbeitszeit in der DDR wäre es hilfreich, wenn Sie Ihre Unterlagen hierüber einreichen. Am Einfachsten wäre die Anerkennung dieser Zeit, wenn Sie Ihr grünes SV-Ausweisbuch noch im Besitz hätten. Wenn nicht, wären umfangreiche Ermittlungen erforderlich.
Unter Umständen kann es auch sein, dass für Ihre Arbeitszeit in der DDR aufgrund eines früheren Abkommens zwischen der DDR und der Tschechoslowakei keine Beitragsleistung nach deutschem Recht, sondern nach tschechischem Recht erfolgt ist.