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Experten-Antwort

Teilrente für pflegende

von Lehni29.10.2021 | 14:37
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15 Antworten

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Hallöchen, stimmt das , das man die Teilrente statt 99,00% für pflegende Familienangehörige auch auf 99,99% beantragen kann ? Wenn ja wo kann ich das ev. nachlesen? MfG. Lehni

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Lehni,

ob dem von „Wundernase“ genannten Urteil des LSG Bayern generell, über den Einzelfall hinaus gefolgt wird, ist seitens der Rentenversicherungsträger noch nicht abschließend entschieden. Insoweit kann ich hierzu aktuell leider auch noch keine abschließende Aussage treffen.

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14 Antworten

Peter T.am 29.10.2021 | 15:45
https://www.ihre-vorsorge.de/nachrichten/lesen/flexi-teilrente-k… Es gibt die Teil rente zwischen 10 und 99%...
Wundernaseam 29.10.2021 | 16:08
KSCam 29.10.2021 | 18:10
bisher gilt: schaun wir mal.....wie dieses Urteil (eines LSG?) über den Einzelfall hinaus Beachtung findet. aus Sicht der Bürokratie der absolute Scheiß, ernormer Zusatzaufwand. Aber: vielleicht schafft es ja jemand die Politik zu überzeugen dass diese ganze Ungewissheit mit einer Gesetzespassage klar gestellt werden könnte. "es gibt Teilrenten bis maximal 99%, wobei nur ganze Zahlen möglich sind, also keine Stellen hinter dem Komma" oder "für pflegende Angehörige zahlt die Pflegekasse auch dann Beiträge ins Rentenkonto wenn Sie die Regelaltersrente als Vollrente beziehen". Wäre alles so einfach wenn man Bürokratie ernsthaft abbauen wollte. Die Vorstellung ein Rentner mit 1500 € Rente würde bei einer 99,99% Rente auf 15 Cent verzichten müssen, bringt mich zum Verzweifeln.
Walteram 29.10.2021 | 16:36
Och nein, da muss die arme Rentenversicherung ja ihre ganzen Programme ändern und plötzlich mit Nachkommastellen rechnen. Interessantes Urteil.
Lehniam 30.10.2021 | 07:43
Okay, habe mir das Urteil angesehen. Ist ja wohl eindeutig und warum soll das für die DRV eine so unvorstellbare Aufgabe sein? Das programm dürfte wohl bei einer Berechnung mit 99,99% statt mit 99,00% nicht überfordert sein, Es sei denn der Mitarbeiter ist damit überfordert den Berechnungswert zu ändern :-) Also werde ich rechtzeitig zur Regelaltersrente die Teilrente mit 99,99% beantragen und auf das LSG-Urteil verweisen. Da keine Revision zugelassen ist, muss ja die Beklagte erst mal eine Nichtzulassungsbeschwerde einreichen, und ob diese dann zugelassen wird ist bei der jetzigen Rechtsprechung eher nicht zu vermuten. Schönes Wochenende Gruß Lehni
Peter T.am 30.10.2021 | 13:06
Da muss man schauen, ob die Regierung da etwas in der Art beschließt. Aber so spart man auch etwas, an Rente. Jedenfalls bei den 99%. Bei 1500 € immerhin 15 €, pro Monat. Mit den 99,99% sieht es natürlich anders aus. Werden wir auch in Erwägung ziehen, da meine Mutter mich pflegt und dafür eine Teilrente beantragt hat. Warum sollte man Geld "verschenken", wenn es rechtlich möglich ist, auch mehr zu erhalten...
Walteram 30.10.2021 | 12:41
Man könnte auch einfach jeder Person die Rentenbeiträge für die Pflege bezahlen und sich diese Umstellerei auf 99% oder 99,99% insgesamt sparen.
KSCam 30.10.2021 | 15:58
Wegen so etwas "weint" ein alter Sack in der Beratung lange nicht mehr. Er würde sich nur andere Lösungen wünschen. Aber zumindest in unserem Haus, ist diesbezüglich "der Drops noch nicht gelutscht"........da gabs am Mittwoch/Donnerstag schon die ersten Mitarbeiterinformationen dazu und die waren nicht ganz so eindeutig wie Sie lieber @Makro dies vermitteln. Wie gesagt: schaun wir mal wie es am Ende rauskommt
Makroam 30.10.2021 | 16:22
Zitat von KSC anzeigenausblenden
Ach, der KSC ist doch kein ein alter Sack ... jo, dann schauen wir mal ... :-) und der Unterschied beträgt pro Monat bei einer Rente von 1500€: 99% (Teilrente) = 1485€ (Verzicht 15€/Monat) 99,99% (Teilrente) = 1499,85€ (Verzicht 0,15€/Monat) passt jetzt nicht ganz zum Thema der FS ganz oben, aber noch etwas Literratur: https://sozialversicherung-kompetent.de/rentenversicherung/leist…
SGam 30.10.2021 | 16:30
Zitat von Makro anzeigenausblenden
bisher gilt: schaun wir mal.....wie dieses Urteil (eines LSG?) über den Einzelfall hinaus Beachtung findet. aus Sicht der Bürokratie der absolute Scheiß, ernormer Zusatzaufwand. Aber: vielleicht schafft es ja jemand die Politik zu überzeugen dass diese ganze Ungewissheit mit einer Gesetzespassage klar gestellt werden könnte. "es gibt Teilrenten bis maximal 99%, wobei nur ganze Zahlen möglich sind, also keine Stellen hinter dem Komma" oder "für pflegende Angehörige zahlt die Pflegekasse 7auch dann Beiträge ins Rentenkonto wenn Sie die Regelaltersrente als Vollrente beziehen". Wäre alles so einfach wenn man Bürokratie ernsthaft abbauen wollte. Die Vorstellung ein Rentner mit 1500 € Rente würde bei einer 99,99% Rente auf 15 Cent verzichten müssen, bringt mich zum Verzweifeln.
Habe geliefert, wie versprochen. Nicht weinen, ist nun mal gerichtlich entschieden! Außerdem muss der Antragssteller das auch explizit begehren (99,99%). @KSC Gründe, die Revision gemäß § 160 Abs. 1 und Abs. 2 SGG zuzulassen, liegen im Hinblick auf die eindeutigen gesetzlichen Bestimmungen nicht vor. (siehe Urteil)
Kann doch der Gesetzgeber auch ganz schnell ändern. Abwarten!
W°lfgangam 31.10.2021 | 16:59
Zitat von SG anzeigenausblenden
...irgendwie lach ich mich jetzt ein bisschen schlapp, als ich vor Jahren/Teilrentenverzicht darauf hinwies, dass per Gesetz auch wählbar 99,9999 % (gleich weiterhin 'volle' Rente) möglich wäre, eine Reduzierung in vollen 1-%-Schritten gar nicht erforderlich ist *g Gruß w.
Lehnieam 01.11.2021 | 13:19
Hallo Experte , danke für Ihre Antwort. Ich denke das die DRV bei eplizierter Beantragung auf 99,99 % sich nicht auf eine Einzelentscheidung berufen wird bzw. kann. Wenn doch würde ich natürlich auch diese sache einzeln durch klagen. Bei der z.Zeit geltenden Rechtslage wohl eher kein Problem dauert eben nur. Aber man hat ja Zeit und eine Rückwirkende Zahlung ist ja dann auch nicht so verkehrt:-) Verursacht eben nur unnütze Kosten für die DRV. Okay spannendes Thema schauen wir mal.
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