Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springen1. Die Entscheidung ob Sie Widerspruch einlegen, ist Ihre persönliche Entscheidung und kann hier im Forum nicht beantwortet werden. Sie sollten sich diesbzgl. rechtlich beraten lassen ob aufgrund der vorliegenden medizinischen Unterlagen ein Widerspruch sinnvoll erscheint. Wenn Ihnen bereits der Facharzt Ihnen dieses rät, sollten Sie überlegen, ob Sie diesem Rat folgen.
2. Sie müssen zunächst alle Ansprüche überprüfen lassen und damit auch alle entsprechenden Anträge auf Krankengeld, Arbeitslosengeld oder auch Arbeitslosengeld II stellen.
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