Zitiert von: Billi
Was muss ich jetzt tun?
Bill,
wenn der Teilrentenbescheid noch nicht rechtskräftig, natürlich Widerspruch einlegen - ansonsten neuen (verkürzten) Rentenantrag auf volle EM-Rente stellen. Ihre örtlichen Beratungsstellen werden Sie bei beiden Möglichkeiten unterstützen.
> Woher bekomme ich nun Geld nach dem Bezug der vollen Rente? Arbeitsamt oder Krankenkasse?
Als Teilrentner gehen Sie zunächst mal zum Arbeitsamt und 'bieten' Ihr halbes Restleistungsvermögen wieder zur Vermittlung an. Im Falle der AU wird dann entschieden, ob noch Restansprüche der KK vorrangig zu zahlen sind oder das AA in den ergänzenden Leistungsbezug eintritt. Sind KG bzw. ALG bereits fristenmäßig ausgereizt, wäre das Jobcenter für Sie zuständig, um evtl. bedürftigkeitsabhängige Leistungen zu zahlen.
> Wird diese Teilrente von der ich nicht leben kann irgendwo angerechnet.
ALG ist im Rahmen der Hinzuverdienstgrenzen auf die Rente anzurechnen/Rente zu kürzen/Zahlung ggf. auf Null zu stellen; KG geht vor - da holt sich aber die KK die Rente von der DRV ab. Besteht nur noch Anspruch auf ALG2, wird die volle Teilrente darauf angerechnet.
Gruß
w.