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Experten-Antwort

Teilrente nach voller Rente

von Billi30.03.2017 | 18:43
1506 Ansichten
8 Antworten

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Guten Abend, nachdem ich eine volle Rente über drei Jahre bezogen habe, bekomme ich nach einem Gutachtertermin bei der DRV nur noch eine Teilrente für ein halbes Jahr. Es geht mir gesundheitlich aber sehr schlecht und mein Facharzt möchte das ich in Widerspruch gehe. Was muss ich jetzt tun? Ich bin auch weiterhin arbeitsunfähig. Woher bekomme ich nun Geld nach dem Bezug der vollen Rente? Arbeitsamt oder Krankenkasse? Ich bin völlig ratlos.Wird diese Teilrente von der ich nicht leben kann irgendwo angerechnet. Also Krankengeld? Oder Arbeitslosengeld. Gruß Billi

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 31.03.2017 | 10:15

1. Die Entscheidung ob Sie Widerspruch einlegen, ist Ihre persönliche Entscheidung und kann hier im Forum nicht beantwortet werden. Sie sollten sich diesbzgl. rechtlich beraten lassen ob aufgrund der vorliegenden medizinischen Unterlagen ein Widerspruch sinnvoll erscheint. Wenn Ihnen bereits der Facharzt Ihnen dieses rät, sollten Sie überlegen, ob Sie diesem Rat folgen.

2. Sie müssen zunächst alle Ansprüche überprüfen lassen und damit auch alle entsprechenden Anträge auf Krankengeld, Arbeitslosengeld oder auch Arbeitslosengeld II stellen.

7 Antworten

W*lfgangam 30.03.2017 | 18:59
Zitat von Billi anzeigen
Hallo Bill, wenn der Teilrentenbescheid noch nicht rechtskräftig, natürlich Widerspruch einlegen - ansonsten neuen (verkürzten) Rentenantrag auf volle EM-Rente stellen. Ihre örtlichen Beratungsstellen werden Sie bei beiden Möglichkeiten unterstützen. > Woher bekomme ich nun Geld nach dem Bezug der vollen Rente? Arbeitsamt oder Krankenkasse? Als Teilrentner gehen Sie zunächst mal zum Arbeitsamt und 'bieten' Ihr halbes Restleistungsvermögen wieder zur Vermittlung an. Im Falle der AU wird dann entschieden, ob noch Restansprüche der KK vorrangig zu zahlen sind oder das AA in den ergänzenden Leistungsbezug eintritt. Sind KG bzw. ALG bereits fristenmäßig ausgereizt, wäre das Jobcenter für Sie zuständig, um evtl. bedürftigkeitsabhängige Leistungen zu zahlen. > Wird diese Teilrente von der ich nicht leben kann irgendwo angerechnet. ALG ist im Rahmen der Hinzuverdienstgrenzen auf die Rente anzurechnen/Rente zu kürzen/Zahlung ggf. auf Null zu stellen; KG geht vor - da holt sich aber die KK die Rente von der DRV ab. Besteht nur noch Anspruch auf ALG2, wird die volle Teilrente darauf angerechnet. Gruß w.
HotRodam 30.03.2017 | 19:15
Zitat von Billi anzeigen
Diese Zermürbungsstrategie ist politisch gewollt ! Zuerst wird den Betroffenen Sicherheit vorgegaukelt, die es in Wahrheit gar nicht gibt. Und dann setzt man sie durch plötzlichen Rentenentzug unter Druck, damit sie aus Verzweiflung jeden 1€URO-Job annehmen, den ihnen das sogenannte Jobcenter unter Androhung verfassungswidriger Leistungskürzungen andrehen will. Würg....
Billiam 30.03.2017 | 20:47
Vielen Dank für die Antworten. Ich bin verzweifelt weil es mir gesundheitlich sehr schlecht geht und ich ohne fremde Hilfe nicht alleine das Haus verlassen kann. Das Ganze ist in meinen Augen auch nicht ganz korrekt abgelaufen und ich werde in Widerspruch gehen und mir wohl einen Anwalt nehmen müssen. An Wolfgang: Wie meinen Sie das mit dem verkürzten Antrag auf volle EM Rente? Wer ist mir dabei behilflich? Geht das jetzt auch schon mit diesem verkürzten Antrag auf volle EM Rente? Oder muss ich erst in Widerspruch gehen? Entschuldigen Sie, aber ich kenne mich mit den Vorgängen leider nicht aus. Würde mir da ein Anwalt behilflich sein oder eher ein Berater der DRV? Ich habe im Moment leider kein großes Vertrauen mehr in die DRV. Es ist ein Schock für mich. Die Rente wurde damals rückwirkend bezahlt und somit hat die KK das gesamte Krankengeld wiederbekommen.Dann würde mir wieder Krankengeld zustehen,oder? In die AfA werde ich mich dann morgen bringen lassen. Billi
Fortitude oneam 30.03.2017 | 19:58
Hallo Bill, W*lfgang hat Ihnen ja schon das wesentliche mitgeteilt. Sollten Sie mit der Entscheidung nicht zufrieden sein müssen Sie fristgerecht Widerspruch einlegen,. Nehmen Sie sich einen guten Fachanwalt für Sozialrecht. Da sie jetzt nur noch die teilweise EMR und nur für 6 Monate erhalten haben, muss Ihr Gesundheitszustand wesentlich besser geworden sein. Viel Glück und Erfolg. Mfg
W*lfgangam 30.03.2017 | 21:31
Zitat von Billi anzeigen
Hallo Billi, 'Akutfälle' ...da lassen sich jenseits voller Terminkalender Möglichkeiten finden: Ihr örtliches Rathaus/Versicherungsamt im Landkreis oder kreisfreie Stadt oder auch die nächste DRV-Beratungsstelle - in der allergrößten Not wird auch ein Hausbesuch möglich sein. Kontakt, ggf. per E-Mail vorab, finden Sie vor Ort - dann die/Ihre Situation bequatschen und es findet sich eine Möglichkeit der schnellen Hilfe ...mehr kann man aus der Ferne dazu nicht sagen. Gruß w.
Billiam 01.04.2017 | 12:16
Vielen Dank für die Information. Dann werde ich meine Ansprüche prüfen lassen. Evtl. stünde mir ja noch Krankengeld zu, da ich die Rente ja rückwirkend erhalten habe,nach Aussteuerung. Einen Widerspruch werde ich auch angehen. Diesen Bescheid kann ich aufgrund meines Gesundheitszustandes keinesfalls so hinnehmen. Billi
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