Hallo Vollbrecht,
wenn Sie wegen einer schweren oder chronischen Krankheit gar nicht mehr oder nur noch stundenweise arbeiten können, zahlt Ihnen die Rentenversicherung unter bestimmten Voraussetzungen eine Rente wegen Erwerbsminderung. Dabei wird unterschieden :
- Eine Rente wegen voller Erwerbsminderung soll Ihren Verdienst ersetzen, wenn Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf nicht absehbare Zeit weniger als drei Stunden täglich arbeiten können.
- Eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung kommt in Betracht, wenn Sie nur noch eingeschränkt arbeiten können. Dabei handelt es sich um die "Halbe Rente".
Bekommen Sie eine Rente wegen Erwerbsminderung, können Sie daneben weitere Einkünfte erzielen. Dabei gilt es jedoch, einige Regeln zu beachten. Wenn Sie nämlich mit Ihrem Verdienst die unterste Hinzuverdienstgrenze überschreiten erhalten Sie diese Rente nicht mehr in voller Höhe. Überschreitet Ihr Verdienst alle Hinzuverdienstgrenzen, wird die Rente nicht mehr gezahlt.
Im Anschluss an eine Heilbehandlung wird häufig eine Rente wegen Erwerbsminderung beantragt. Der Rentenversicherer entscheidet anhand der dann vorliegenden ärztlichen Unterlagen, ob und ggf. welche Rente wegen Erwerbsminderung gezahlt werden kann.
Eine Altersrente kann als Vollrente oder als Teilrente in Anspruch genommen werden ( § 42 Sozialgesetzbuch VI ). Umgangssprachlich wird der Begriff der Teilrente allerdings häufig dann verwandt, wenn nicht der volle Rentenbetrag gezahlt wird.
Wir empfehlen Ihnen bei der nächst gelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle einen Termin zu vereinbaren, damit Sie individuell beraten werden können. Die Ihrem Wohnort nächst gelegene Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.