Hallo Andrea,
ich schließe mich den Erläuterungen „von Abschläge“ an.
Der Teil der Altersrente, der nach Erreichen der Regelaltersgrenze nicht in Anspruch genommen wird, erhöht sich um 0,5 Prozent je Kalendermonat des „Verzichts“.
Die Beiträge, die Sie neben der Altersteilrente zahlen, wirken sich zum 01.07. eines jeden Jahres aus. Wobei zu diesem Stichtag jeweils die Beitragszahlungen des letzten Kalenderjahres rentensteigernd wirken. Also z. B. zum 01.07.2023 die Beiträge aus 2022.
Solange eine Altersteilrente weiter bezogen wird, wird der Zuschlag entsprechend anteilig ausgezahlt.
Es sei ausdrücklich erwähnt, dass das zitierte Beispiel der Broschüre für Sie nicht umfänglich zutreffend ist. Die beschriebenen „rund 5 Prozent“ sind kritisch zu betrachten, da hier m. E. mit einem statistischen Durchschnittshinzuverdienst gerechnet wurde. Zudem bezogen auf eine (spätere) Altersvollrente.
Wie Sie bemerken, ist die Rentenberechnung diesbezüglich recht komplex. Die Beantwortung Ihrer zuletzt gestellten Frage ist daher so nicht möglich. Hier müsste von der Rentenversicherung eine Probeberechnung erstellt werden, woraus Sie konkrete (prozentuale) Steigerungen erkennen könnten.