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Experten-Antwort

Teilrente über das Erreichen der Regelaltersgrenze hinaus - Zuschläge?

von Andrea10.08.2022 | 17:50
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5 Antworten

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Hallo zusammen, im Dezember 2023 habe ich das Rentenalter erreicht, möchte dann meine Teilerwerbsminderungsrente in eine Teilrente umwandeln lassen und weiter mit einer halben Stelle arbeiten. In der Broschüre der DRV zur Flexirente steht: "Beziehen Sie die Teilrente zum Beispiel zwei Jahre über das Erreichen der Regelalters grenze hinaus, erhöht sich Ihre spätere volle Rente aufgrund der gezahlten Beiträge um rund fünf Prozent. Zuzüglich der zwölf Pro zent aus dem Zuschlag ergibt sich insgesamt eine Erhöhung von rund 17 Prozent" Werden diese 17 % dann beim Eintritt nach 2 Jahren in die Vollrente ohne Zuverdienst auf die gesamten Entgeltpunkte gerechnet? Lieben Dank - bin gespannt! Andrea

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Andrea,

ich schließe mich den Erläuterungen „von Abschläge“ an.

Der Teil der Altersrente, der nach Erreichen der Regelaltersgrenze nicht in Anspruch genommen wird, erhöht sich um 0,5 Prozent je Kalendermonat des „Verzichts“.

Die Beiträge, die Sie neben der Altersteilrente zahlen, wirken sich zum 01.07. eines jeden Jahres aus. Wobei zu diesem Stichtag jeweils die Beitragszahlungen des letzten Kalenderjahres rentensteigernd wirken. Also z. B. zum 01.07.2023 die Beiträge aus 2022.

Solange eine Altersteilrente weiter bezogen wird, wird der Zuschlag entsprechend anteilig ausgezahlt.

Es sei ausdrücklich erwähnt, dass das zitierte Beispiel der Broschüre für Sie nicht umfänglich zutreffend ist. Die beschriebenen „rund 5 Prozent“ sind kritisch zu betrachten, da hier m. E. mit einem statistischen Durchschnittshinzuverdienst gerechnet wurde. Zudem bezogen auf eine (spätere) Altersvollrente.

Wie Sie bemerken, ist die Rentenberechnung diesbezüglich recht komplex. Die Beantwortung Ihrer zuletzt gestellten Frage ist daher so nicht möglich. Hier müsste von der Rentenversicherung eine Probeberechnung erstellt werden, woraus Sie konkrete (prozentuale) Steigerungen erkennen könnten.

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4 Antworten

Abschlägeam 10.08.2022 | 18:19
Ist das dann eine vorgezogene Altersrente oder bereits die Regelaltersrente? Bei einer Regelaltersrente dürfen Sie 'unbegrenzt' hinzuverdienen. Insofern verzichten Sie evtl. auf viel Geld, nur um noch ein paar EUR 'rauszuschlagen'. Die Zuschläge werden nicht auf die gesamten Entgeltpunkte berechnet, sondern nur auf den Teil der 'nicht in Anspruch genommenen EP'. Da Sie aber bereits eine Teil-EM-Rente bezogen haben, bleiben hier z.B. die Abschläge erhalten, die seinerzeit darauf angerechnet wurden (diese bereits bezogene Rente ist dann Rentenbezugszeit auch bei der Regelaltersrente). Um sich die Vor-/Nachteile und tatsächlich mögliche Optionen (z.B. nicht 50% Teilrente sondern 80% oder so, dann können Sie dennoch Beiträge zur RV aus Ihrem Arbeitseinkommen bezahlen und erhöhen damit noch Ihre Rente) anhand Ihrer individuellen Zahlen errechnen zu lassen, sollten Sie sich an eine Beratungsstelle Ihrer zuständigen DRV wenden (telefonisch/persönlich/per Video-Chat). 'Pauschal' betrachtet trifft der von Ihnen zitierte Text jedenfalls für Sie so nicht zu, eben weil Sie vorher bereits Teil-EM-Rente bezogen haben. Dies aber detailliert vorzurechnen, sprengt den Rahmen dieses Forums. Das machen dann dann die Mitarbeiter der zuständigen DRV gerne für Sie. Alles Gute!
Andreaam 10.08.2022 | 19:11
Vielen Dank für die rasche Antwort! Ich habe mir meine Altersrente von der DRV hochrechnen lassen und würde die darin enthaltenen vorläufigen Entgeltpunkte als Grundlage nehmen. Würde ich auf diese Entgeltpunkte (mit allen Abzügen durch TeilEM-Rente) bei Arbeit über die Regelaltersgrenze hinaus diese Zuschläge erhalten? Lieben Gruß Andrea
Abschlägeam 11.08.2022 | 12:15
Hallo Andrea, auch wenn es natürlich Ihre Entscheidung ist, lässt es mir doch irgendwie keine Ruhe, dass Sie auf die halbe Rente (für zwei Jahre...) verzichten wollen, um dann 0,5%/p.M. auf diesen Betrag später mehr zu bekommen. Deshalb doch, ohne hier nun den Anteil EM-Rente zu berücksichtigen, etwas gerechnet: Wenn Ihre (volle) Rente 1.000 EUR brutto betragen würde, wären es 500,00 EUR x 24 Monate = 12.000 EUR, die Ihnen 'verloren gehen. 0,5% von 500 EUR sind 2,50 EUR x 24 Monate = 1.440 EUR, die Sie 'gewinnen' würden. Insgesamt haben Sie also einen Verlust von 10.560,00 EUR. Sie dürfen ja aber, als Regelaltersrentner unbegrenzt hinzuverdienen, d.h. egal wieviel Sie in Ihrem Teilzeitjob verdienen, es mindert nicht die Rente. Um dennoch Vorteile aus den Beiträgen zur RV zu bekommen, die Ihr Arbeitgeber auch für Sie als Regelaltersrentner bezahlen muss, würde es völlig ausreichen, dass Sie eine 99% Teilrente beziehen und damit dann wieder RV-pflichtig in Ihrem Job sein können. Dann wirken sich die RV-Beiträge aus diesem Job (AG-Anteile und Ihre) rentenerhöhend aus (siehe oben Experten-Antwort jeweils zum 01.07. des Folgejahres), während 'nur' die AG-Anteile ohne dass Sie sich beteiligen, im Winde verwehen würden. In dem Fall würden Sie bei der Rente also auf 10 EUR verzichten. Und Sie müssten den entsprechenden RV-Beitrag auf Ihr Einkommen bezahlen. Und ja, vermutlich würden Sie dann auch ein paar EUR mehr an das FA abgeben müssen, aber da der steuerpflichtige Anteil Ihrer Rente nach dem ursprünglichen Rentenbeginn der EM-Rente richtet, dürfte dies ein zu ignorierender Betrag sein im Vergleich zu einem 'Verlust' von rund 10.000 EUR. Und selbst wenn Sie in Ihrem TZ-Job (halbtags = 20 Stunden) nur den Mindestlohn (ab Okt. 12,00 EUR) verdienen, erhöht die Beitragszahlung daraus (ca. 1.000 EUR) Ihre Rente deutlich mehr als die 0,5% 'Wartezeit mit Rentenverzicht'. Dies mal nur so zum nochmal darüber Nachdenken... :-) Alles Gute und viel Spaß beim Weiterarbeiten!
Abschlägeam 11.08.2022 | 13:51
Oh, hier hat mein Abakus deutlich gehakt.... :-( "0,5% von 500 EUR sind 2,50 EUR x 24 Monate = 1.440 EUR, die Sie 'gewinnen' würden. Insgesamt haben Sie also einen Verlust von 10.560,00 EUR." 2,50 EUR mal 24 Monate sind natürlich nur 60,00 EUR. Der 'Verlust' in meinem Berechnungsbeispiel ist also entsprechend wesentlich höher...
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