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Teilrente unbefristet, volle Rente befristet

von Fragende02.10.2010 | 18:34
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2 Antworten

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Hallo zusammen, ich habe seit November 2007 die Rente wegen teilweiser EM unbefristet. Seit 1.1.2010 wurde mir eine volle Rente gewährt, allerdings befristet bis 31.03.2012. Wenn die volle Rente ausläuft und ich wieder arbeiten kann/gehe... Bleibt die Teilrente trotzdem bestehen (da sie ja unbefristet damals gewährt wurde) oder müsste ich die auch wieder neu beantragen? Im Rentenbescheid steht nicht explizit, dass der Rentenbescheid von 2007 durch den neuen Bescheid aufgehoben wurde... Kann mir da jemand Auskunft geben? Vielen Dank schon einmal! Die Fragende

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1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ihre Frage dürfte von Klemens bereits vollständig beantwortet sein.

Viele Dank, Klemens.

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1 Antworten

Klemensam 02.10.2010 | 21:24
Wenn die befristete volle EM-Rente ausläuft und Sie keinen Verlängerungsantrag stellen, setzt die unbefristet zuerkannte teilweise EM-Rente natürlich wieder ein. Wenn Sie allerdings ihre individuelle Zuverdienstgrenze dann durch ihre Erwerbstätigkeit überschreiten , würde sie dann gar nicht mehr oder nur anteilig ausbezahlt werden. Stellen Sie aber dann doch den Verlängerungsantrag für ihre befristete volle EM-Rente , wird natürlich ihr dann aktuelles Leistungsvermögen komplett neu überprüft. Auch die unbefristete teilweise EM-Rente kommt damit dann auf den Prüfstand ! Dieses Prüfungsverfahren kann dann entweder zur Verlängerung der vollen EM-Rente, zur Weitergewährung der teilweisen EM-Rente oder auch zur Aberkennung beider EM-Renten führen könnte.
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