Hallo zusammen,
ich habe seit November 2007 die Rente wegen teilweiser EM unbefristet. Seit 1.1.2010 wurde mir eine volle Rente gewährt, allerdings befristet bis 31.03.2012.
Wenn die volle Rente ausläuft und ich wieder arbeiten kann/gehe... Bleibt die Teilrente trotzdem bestehen (da sie ja unbefristet damals gewährt wurde) oder müsste ich die auch wieder neu beantragen?
Im Rentenbescheid steht nicht explizit, dass der Rentenbescheid von 2007 durch den neuen Bescheid aufgehoben wurde...
Kann mir da jemand Auskunft geben?
Vielen Dank schon einmal!
Die Fragende