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Teilrente und Arbeitgeber!

von Micha14.02.2011 | 16:40
1859 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hat jemand Erfahrung mit seinem Arbeitgeber, das dieser ihn nicht mehr weiter beschäftigt wenn er mit einer Teilrente zu ihm kommt. Obwohl er weiter bei ihm die Std. arbeiten möchte, die er dann noch darf bzw. kann. Danke für eine Antwort Micha

4 Antworten

RFnam 14.02.2011 | 17:31
Zuallererst kommt es darauf an, ob der AG überhaupt einen (leidensgerechten) Teilzeitarbeitsplatz zur Verfügung stellen kann. Wenn ja und er tut es nicht, könnten Sie sich an den Betriebsrat/Schwerbehindertenvertretung wenden. Wenn Sie bereits einen GdB kleiner als 50 zugesprochen haben, können Sie beim Versorgungsamt eine Gleichstellung beantragen; daraus resultiert ein Kündigungsschutz wie für Schwerbehinderte. Und wenn der AG trotzdem nicht will, kann er Ihnen immer betriebsbedingt kündigen. Deshalb werden hier die Erfahrungen Anderer kaum helfen.
KSCam 14.02.2011 | 17:59
Auch ich meine, dass Ihnen allgemeine Erfahrungen gar nichts nützen. Wenn beide Seiten sich einig sind, ist das kein Problem aber denken Sie immer an eines: zu einem (Arbeits-)Vertrag gehören immer 2 Seiten die sich einig sein müssen. Und will der eine (z.B. der freie Unternehmer) nicht, so kommt kein Vertrag zustande auch wenn der andere sich auf den Kopf stellt. Würden Sie sich als Arbeitgeber freuen wenn irgendjemand Sie zwingen könnte irgendeinen Menschen in Voll- oder in Teilzeit einzustellen?
gast0815am 15.02.2011 | 12:19
Hallo Micha, diese Frage ist eine arbeitsrechtliche! Trotzdem: ein Blick ins Teilzeit- und Berfristungsgesetz werfen. Generell besteht u.U. ein Anspruch auf Reduzierung der AZ, allerdinges dürfen betriebsbedingte Gründe nicht dagegen sprechen und Antragsfristen müssen eingehalten werden.
-_-am 15.02.2011 | 20:26
:P Das ist eine arbeitsrechtliche Frage, die nicht Gegenstand dieses Forums ist. Eine allgemein gültige Regelung besteht nach meiner Kenntnis nicht. Eine Änderung des Arbeitsvertrags bedarf immer der übereinstimmenden Willenserklärung beider Vertragspartner. Sofern keine tarifliche oder vertragliche Regelung für einen derartigen Fall besteht, müssen Sie sich mit dem Arbeitgeber auseinandersetzen.
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