Sicher können Sie nach der Altersteilzeit Arbeitslosengeld beantragen und erhalten. Allerdings würde es sich nur aus dem Teilzeitentgelt errechnen. Die Aufstockungsbeträge während Altersteilzeit bleiben außer Betracht.
Eine Altersteilrente neben dem Arbeitslosengeld scheint mir im Hinblick auf § 142 Abs. 1 Nr. 4 SGB III unmöglich: Bei Anspruch auf Altersrente ruht das Arbeitslosengeld. Eine Unterscheidung in Voll- oder Teilrente macht das Gesetz an dieser Stelle nicht. Näheres sollte Ihnen Ihre Agentur für Arbeit hierzu erläutern.