Hallo Avente,
ja, die Änderung der Teilrente ist immer nur zu Beginn des Folgemonats des Antrags möglich.
Seitens der Rentenversicherung können wir Ihnen nur die Überlegung vorschlagen, die Änderung der Teilrente im Monat vor Ablauf des Krankengeldes – sofern bekannt – zu beantragen. Gegebenenfalls fällt hier jedoch der Anspruch auf Krankengeld für den letzten Teilmonat weg. Ob sich das rechnet, müssten Sie für sich selbst bestimmen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung