Hallo, wie verhält es sich, wenn man eine Teilrente bezieht, weiter einer Vollbeschäftigung nachgeht und den Höchstsatz an Krankenkassenbeitrag zahlt bei einer Arbeitsunfähigkeit nach auslaufen der Lohnfortzahlung? Wird dann durch die Krankenkasse Krankengeld gezahlt und die Teilrente weiter bezogen?
19.12.2020, 06:32
von
Heinz
19.12.2020, 13:13
von
KK
Zitiert von: Heinz
Hallo, wie verhält es sich, wenn man eine Teilrente bezieht, weiter einer Vollbeschäftigung nachgeht und den Höchstsatz an Krankenkassenbeitrag zahlt bei einer Arbeitsunfähigkeit nach auslaufen der Lohnfortzahlung? Wird dann durch die Krankenkasse Krankengeld gezahlt und die Teilrente weiter bezogen?
Siehe § 50 Abs.2 SGB V.
21.12.2020, 07:26
Experten-Antwort
Hallo Heinz,
die Frage nach dem Anspruch auf Krankengeld können wir als Experten der Deutschen Rentenversicherung nicht beantworten.
Der von KK angesprochene § 50 Abs. 2 SGB V setzt allerdings voraus, dass die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung nach der Arbeitsunfähigkeit beginnt.
In Ihrem Fall wäre es jedoch umgekehrt, sodass das Krankengeld bei der Rente angerechnet wird, sofern die Hinzuverdienstgrenze überschritten ist.
Viele Grüße, Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung