Hallo Heinz,
die Frage nach dem Anspruch auf Krankengeld können wir als Experten der Deutschen Rentenversicherung nicht beantworten.
Der von KK angesprochene § 50 Abs. 2 SGB V setzt allerdings voraus, dass die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung nach der Arbeitsunfähigkeit beginnt.
In Ihrem Fall wäre es jedoch umgekehrt, sodass das Krankengeld bei der Rente angerechnet wird, sofern die Hinzuverdienstgrenze überschritten ist.
Viele Grüße, Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung