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Teilrente und Reha

von Conrad20.03.2008 | 14:02
1654 Ansichten
5 Antworten

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Beabsichtige ab nächstem Jahr 04/2009 eine Teilrente (1/2) zu beantragen und noch 1/2 Tage arbeiten zu gehen. Kann ich dann noch eine REHA-Maßnahme in Anspruch nehmen ?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Es muss hier unterschieden werden unter Teilrente wegen EM und Altersteilrenten. Bei Teilrenten wegen EM kann natürlich immer eine Reha beantragt werden, mit natürlich dem Risiko, dass die Rente nach Besserung der Erwerbsfähigkeit auch wegfallen kann. Wenn Sie beabsichtigen eine Altersrente von mehr als 2/3 in Anspruch zu Nehmen, können Sie jetzt noch einen Antrag auf Rehaleistungen stellen (Rentenbeginn 04/09), ab 01.10.2008 nicht mehr. Ob dieser dann bewilligt wird, muss natürlich individuell geprüft werden

4 Antworten

Klaram 20.03.2008 | 14:39
Natürlich. Kein Problem! Bitte formulieren Sie Ihre berechtigten Wünsche, und setzen Sie Ihren Rentenversicherungsträger in Kenntnis. Für die Reha-Maßnahme sollten Sie den aktuellen Sommerkatalog der Deutschen Rentenversicherung anfordern. Da gibt es diverse Angebote im In- und Ausland.
KSCam 20.03.2008 | 15:14
natürlich ist in dem beschriebenen Fall eine Reha möglich, wenn sich dadurch Ihr Leistungsvermögen erhalten oder verbessern kann und die Vollrente vermieden werden kann. Es ist doch für den Staat viel billiger die Reha zu zahlen und danach können Sie weiterarbeiten, als eventuell die volle Rente zu zahlen. Wenn Sie zu gegebener Zeit den Antrag stellen wird nach Stand der Dinge entscheiden.
wo?am 20.03.2008 | 21:58
ich möchte auch gerne eine Reha-Maßnahme machen. Wo finde ich den aktuellen Sommer-Katalog der Deutschen Rentenversicheruhng? Kann ich mir da eine Klinik aussuchen?
Alltoursam 21.03.2008 | 13:33
Wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihr nächstes Reisebüro. Dort wird man Ihnen bei der Auswahl Ihrer "Wunschklinik" bestimmt gerne behilflich sein. Scherz beiseite! Zunächst einmal müssen Sie einen Reha-Antrag stellen. Sofern dieser überhaupt bewilligt wird, wird man Ihren individuellen Klinik-Wunsch nur dann berücksichtigen können, wenn es kostenmäßig vertretbar ist und unter Berücksichtigung Ihres Krankheitsbildes keine geeignetere Einrichtung gibt. Eine Reha-Maßnahme ist schließlich kein Urlaub!
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