Hallo Galwani,
das kommt auf den Einzelfall an.
Wenn Sie eine Altersteilrente VOR Erreichen der indiv. Regelaltersgrenze beziehen, dann werden Zuschlagsentgeltpunkt ab dem Monat nach Erreichen der Regelaltersgrenze (für alle zusätzlichen Zeiten neben dem Teilrentenbezug)gutgeschrieben.
Wenn Sie eine Altersteilrente NACH Erreichen der indiv. Regelaltersgrenze beziehen, dann werden Zuschlagsentgeltpunkte jährlich zum 01.07. (für die zusätzlichen Zeiten neben dem Teilrentenbezug des Vorjahres) gutgeschrieben.