Hallo Galwani,
bei Teilerwerbsminderungsrente werden neben dem Rentenbezug erworbene weitere Rentenzeiten zum nächsten Leistungsfall/zur nachfolgenden Rente berücksichtigt.
Dies kann eine volle Erwerbsminderungsrente oder später eine Altersrente sein.
In welchem Umfang diese zusätzlichen Rentenzeiten dann tats. zu einer nachfolgend höheren Rente führen, vermag vorab niemand zu beurteilen.
Nach Renten aus gesundheitlichen Gründen kommt es bei der anschließenden Altersrente durchaus häufig zu Konstellationen, wo die Altersrente -trotz einem deutlichen plus bei den vorhandenen Rentenjahren- nicht adäquat steigt bzw auch gar nicht steigt. Das hängt damit zusammen, dass ja auch die Rente aus gesundheitlichen Gründen bereits in der Zukunft liegende Zeiten enthält (die sog. Zurechnungszeit).
Wichtig: Bei nahtlos anschließenden Rente, z.B. Altersrente nach voller Erwerbsminderungsrente, ist sichergestellt, dass die Folgerente nicht geringer ausfallen kann als die vorher bezogene.