Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Teilrente und RV- Beiträge durch Pflege

von Galwani07.08.2019 | 14:59
100 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, Ich hab Rv- Beitrag durch Pflege erlangt. Einmal 1,5 Jahre mit Stufe 3, und 2 Monate Stufe 5. Ich erhalte eine Teilrente. Werden die erworbenen „Punkte“ auf den Rest der Rente- also die nicht in Anspruch genommene Rente berücksichtigt? Also habe ich erst später was davon? Gruß Galwani

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Galwani,

das kommt auf den Einzelfall an.

Wenn Sie eine Altersteilrente VOR Erreichen der indiv. Regelaltersgrenze beziehen, dann werden Zuschlagsentgeltpunkt ab dem Monat nach Erreichen der Regelaltersgrenze (für alle zusätzlichen Zeiten neben dem Teilrentenbezug)gutgeschrieben.

Wenn Sie eine Altersteilrente NACH Erreichen der indiv. Regelaltersgrenze beziehen, dann werden Zuschlagsentgeltpunkte jährlich zum 01.07. (für die zusätzlichen Zeiten neben dem Teilrentenbezug des Vorjahres) gutgeschrieben.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Galwani,

bei Teilerwerbsminderungsrente werden neben dem Rentenbezug erworbene weitere Rentenzeiten zum nächsten Leistungsfall/zur nachfolgenden Rente berücksichtigt.

Dies kann eine volle Erwerbsminderungsrente oder später eine Altersrente sein.

In welchem Umfang diese zusätzlichen Rentenzeiten dann tats. zu einer nachfolgend höheren Rente führen, vermag vorab niemand zu beurteilen.

Nach Renten aus gesundheitlichen Gründen kommt es bei der anschließenden Altersrente durchaus häufig zu Konstellationen, wo die Altersrente -trotz einem deutlichen plus bei den vorhandenen Rentenjahren- nicht adäquat steigt bzw auch gar nicht steigt. Das hängt damit zusammen, dass ja auch die Rente aus gesundheitlichen Gründen bereits in der Zukunft liegende Zeiten enthält (die sog. Zurechnungszeit).

Wichtig: Bei nahtlos anschließenden Rente, z.B. Altersrente nach voller Erwerbsminderungsrente, ist sichergestellt, dass die Folgerente nicht geringer ausfallen kann als die vorher bezogene.

Expertenantwort · 3Deutsche Rentenversicherung

Ihre Teilerwerbsminderungsrente beinhaltet tatsächliche Rentenzeiten bis zum Eintritt des sog. Leistungsfalles (der Tag, ab dem die teilweise Erwerbsminderung vorliegt) und für die Zeit nach diesem Leistungsfall enthält ihre Teilerwerbsminderungsrente eine Zurechnungszeit (quasi eine Gutschrift für in der Zukunft liegende Zeiten).

Damit ist diese Rente abschließend berechnet.

Weitere Zeiten, z.B. die danach aufgelaufenen Pflegezeiten, werden in dieser Rente nicht berücksichtigt. Diese Zeiten wirken sich erst bei einer nachfolgenden nächsten Rente aus.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Galwaniam 07.08.2019 | 15:16
Weder noch, ich bin EmR Teilberentet, habe ich das vergessen zu schreiben. Regelaltersrente dauert noch über 10 Jahre
Galwaniam 07.08.2019 | 20:15
Aber was ist jetzt mit den Beiträgen aus der Pflege? Bekomme ich jetzt schon in der teilerwerbsminderungsrente?
Schadeam 07.08.2019 | 20:38
Nein! Lesen Sie doch die Expertenantwort. Neu dazu kommende Beiträge wirken sich erst dann aus, wenn der nächste Rentenfall eintritt, also wenn Sie z.B. die Altersrente erreichen.
Galwaniam 08.08.2019 | 22:42
Danke, nun habe ich es auch verstanden
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026