Hallo Selbständige,
auch bei Selbständigkeit gilt grundsätzlich die monatliche Gegenüberstellung und der Grundsatz das zweimal im Jahr bis zum Doppelten verdient werden kann. Zur endgültigen Absicherung bzw. Klärung bitten wir Sie sich direkt mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen.