Ich bin 45 Jahre alt und seit 1981 – durchgehend halbtags – im öffentlichen Dienst (TVöD) beschäftigt. Außerdem bin ich schwerbehindert (seit 2006 von 60 % auf 80 % GdB). Mit der Erhöhung des Grades meiner Schwerbehinderung auf 80 % habe ich Erwerbsminderungsrente beantragt. Diese wurde mir auch als sog. Teilrente auf Zeit (01.06.2006 bis 30.09.2007) unter Berücksichtigung der Hinzuverdienstgrenzen bewilligt. Ende 2006 wurde ich krank und erhielt nach 6 Wochen Krankengeld für weitere 4 Wochen. Nach TVöD § 22 – Entgelt im Krankheitsfall – verweigert mir mein Arbeitgeber die Zahlung eines Krankengeldzuschusses, was meiner Meinung nach nicht richtig ist.
07.02.2007, 10:52
von
Axel
07.02.2007, 11:40
von
honk
Das ist auch meiner Meinung nach nicht richtig.
08.02.2007, 15:08
Experten-Antwort
Als Mitarbeiter der gesetzlichen RV kann und darf ich zur Anwendung des TVÖD keine Stellungnahme abgeben.
Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an die Personalabteilung, im Zweifel an die Personalvertretung/Gewerkschaft bzw. einen Anwalt Ihres Vertrauens - sofern denn der Arbeitgeber hier wirklich gegen geltendes Recht verstoßen hat....
MfG