Als Mitarbeiter der gesetzlichen RV kann und darf ich zur Anwendung des TVÖD keine Stellungnahme abgeben.
Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an die Personalabteilung, im Zweifel an die Personalvertretung/Gewerkschaft bzw. einen Anwalt Ihres Vertrauens - sofern denn der Arbeitgeber hier wirklich gegen geltendes Recht verstoßen hat....
MfG