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Experten-Antwort

Teilrentenzahlung ohne Vorwarnung eingestellt

von Franz12.09.2018 | 16:44
272 Ansichten
10 Antworten

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Guten Tag! Dringend benötige ich hier Hilfe und Tipps. Seit 10 Jahren erhalte ich eine Teilerwerbsminderungsrente § 240 Berufsunfähigkeit (Jahrgang 1959). Im Rahmen der Hinzuverdienst grenze habe ich dazu verdient. Es gab bis jetzt niemals Schwierigkeiten von Seiten der DRV. Die jährlichen Überprüfungen gingen immer problemlos, telefonische Nachfragen von mir wurden fast immer umgehend geklärt. (Man muss ja nicht immer nur meckern.) Im März d. J. musste ich aufgrund einer neuen unheilbaren Erkrankung die volle Erwerbsminderungsrente beantragen. Auf Rückfrage Anfang August - nach dem Bearbeitungsstand - erhielt ich die Auskunft, dass die Bearbeitung soweit erledigt sei, aber die Berechnungen bezüglich Krankengeldrückzahlungen usw. dauern noch ca. 2-3 Wochen. Ende August erhielt ich plötzlich kein Teilrente, gar nichts ausgezahlt, ohne Bescheid und ohne Vorwarnung. Ich rief die zuständige Sachbearbeiterin sofort an und hinterfragte die ausbleibende Zahlung. Sie erklärte mir wieder, dass die Berechnung noch etwa 1 -2 Wochen dauern werde und bedingt durch die Umänderung der Teilrente in die volle Erwerbsminderungsrente würde automatisch die Teilrente einbehalten. Meine Frage nach laufenden Zahlungsverpflichtungen meinerseits usw. sowie die Zahlung an die KK beantwortete sie "Sie könne nichts daran ändern", eine Abschlagszahlung sei auch nicht möglich, ich erhielt ja noch etwas Geld im Rahmen der Nahtlosigkeit von der AA. Meine Nachfrage heute, verlief genauso, es dauere noch, ich könne mich ja in einer finanziellen Notsituation an das Sozialamt wenden. Toll! Meine konkrete Frage: Was kann ich weiter unternehmen? Gibt es eine weitere gesetzliche Regelung o.ä.? An wen kann ich mich wenden und wie lange wird es vermutlich bis zur endgültigen Bearbeitung dauern? Wann erhalte ich wieder Rente? Vorab vielen Dank! Franz

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Franz,

leider kann ich Ihnen bezüglich des Sachstands nicht weiterhelfen.

Möglicherweise hilft es wenn Sie es noch einmal telefonisch versuchen und nach dem Vorgesetzen oder Büroleiter fragen. Eine schriftliche Anfrage zu starten mit Fristsetzung ist sicherlich auch nicht verkehrt.

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9 Antworten

Naomiam 12.09.2018 | 19:21
Gibt es denn schon einen Bescheid für die volle Rente? Ich befinde mich gerade in der selben Situation! Da kann man nichts machen, wenns mit dem Geld eng wir musst du aufs Sozialamt, bei mir haut es zum Glück so hin! Bei mir wurde Ende August nichts bezahlt und ab September bekomme ich die Volle EMR und dann, wenn mit der AFA und der KK aufgerechnet ist halt die Nachzahlung. Die AFA hat die Zahlung mit dem Bescheid über die volle EMR bei mir übrigens auch aufgehoben
Franzam 12.09.2018 | 20:04
Es gibt noch keinen Bescheid, nur die Aussage der Sachbearbeiterin.
Naomiam 12.09.2018 | 21:32
Seltsam... bei mir kam der Bescheid, dass die Teilrenten aufgehoben und ab September die Volle gezahlt wird, gleichzeitig stand da wie hoch die Nachzahlung ist und das diese erst einmal einbehalten wird und erst nach Verrechnung ausgezahlt wird. Ob man ohne Bescheid einfach eine Rente einbehalten kann wage ich zu bezweifeln, nur das geschriebene Wort zählt.
Reginaam 13.09.2018 | 03:57
Sorry, aber bei solch einem Problem frage ich mich........ warum haben Sie keine Rücklagen?
Naomiam 13.09.2018 | 07:13
Guten Tag! Dringend benötige ich hier Hilfe und Tipps. Seit 10 Jahren erhalte ich eine Teilerwerbsminderungsrente § 240 Berufsunfähigkeit (Jahrgang 1959). Im Rahmen der Hinzuverdienst grenze habe ich dazu verdient. Es gab bis jetzt niemals Schwierigkeiten von Seiten der DRV. Die jährlichen Überprüfungen gingen immer problemlos, telefonische Nachfragen von mir wurden fast immer umgehend geklärt. (Man muss ja nicht immer nur meckern.) Im März d. J. musste ich aufgrund einer neuen unheilbaren Erkrankung die volle Erwerbsminderungsrente beantragen. Auf Rückfrage Anfang August - nach dem Bearbeitungsstand - erhielt ich die Auskunft, dass die Bearbeitung soweit erledigt sei, aber die Berechnungen bezüglich Krankengeldrückzahlungen usw. dauern noch ca. 2-3 Wochen. Ende August erhielt ich plötzlich kein Teilrente, gar nichts ausgezahlt, ohne Bescheid und ohne Vorwarnung. Ich rief die zuständige Sachbearbeiterin sofort an und hinterfragte die ausbleibende Zahlung. Sie erklärte mir wieder, dass die Berechnung noch etwa 1 -2 Wochen dauern werde und bedingt durch die Umänderung der Teilrente in die volle Erwerbsminderungsrente würde automatisch die Teilrente einbehalten. Meine Frage nach laufenden Zahlungsverpflichtungen meinerseits usw. sowie die Zahlung an die KK beantwortete sie "Sie könne nichts daran ändern", eine Abschlagszahlung sei auch nicht möglich, ich erhielt ja noch etwas Geld im Rahmen der Nahtlosigkeit von der AA. Meine Nachfrage heute, verlief genauso, es dauere noch, ich könne mich ja in einer finanziellen Notsituation an das Sozialamt wenden. Toll! Meine konkrete Frage: Was kann ich weiter unternehmen? Gibt es eine weitere gesetzliche Regelung o.ä.? An wen kann ich mich wenden und wie lange wird es vermutlich bis zur endgültigen Bearbeitung dauern? Wann erhalte ich wieder Rente? Vorab vielen Dank! Franz
Sorry, aber bei solch einem Problem frage ich mich........ warum haben Sie keine Rücklagen?
Das geht hier niemanden was an und ist wenig bis gar nicht hilfreich. Die DRV stellt eine Zahlung ein und hat noch nicht einmal einen Bescheid dazu verschickt, denen würde ich einen Brief per Einschreiben schicken, dass eine Zahlung fehlt und sie dies bitte nachholen. Telefonate zählen nicht!
Franzam 13.09.2018 | 09:25
Sorry, aber bei solch einem Problem frage ich mich........ warum haben Sie keine Rücklagen? Es geht doch nicht darum ob ich Rücklagen habe oder nicht. Sondern hier ausschließlich darum ob es rechtlich in Ordnung ist ohne Ankündigung eine Rente einzubehalten und welche Möglichkeiten es gibt dagegen anzugehen. Parallel zu den Telefonaten habe ich geschrieben (Fax mit Sendeprotokoll), eine schriftliche Antwort erhielt ich nicht.
Naomiam 13.09.2018 | 11:28
Ist die Frage ob es sich da lohnt einen Anwalt aufzusuchen. Was sie aufjedenfall schon einmal tun können, ein Schreiben mit einer Fristsetzung von 14 Tagen, per Einschreiben/Rückschein! Und dann ab zum Anwalt.... wenn es sich bis dahin nicht von selbst erledigt hat, was zu hoffen ist.... Ich finde es seltsam dass sie noch keinerlei Bescheid haben. Dann hätte das alles seine Richtigkeit.
Annaam 14.09.2018 | 07:44
Wenn du noch Geld aus der Nathlosigkeitsregelung so lange erhältst, bzw Krankengeld, wo ist das Problem?
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