Sorry @Siehe hier,
wenn ich jetzt mal 'Blödsinn' sage.
Es läuft doch schon eine Altersteilrente. Ein (plötzlicher) Hinzuverdienst/hier Zuschuss zum KG - der sich auf das ganze Jahr des bisherigen Teilrentenbezugs auswirkt - kann nicht dadurch 'vermindert' auf die Teilrente wirken, wenn erst ab morgen/Folgemonat eine kleinere Teilrente beantragt wird. Darüber lassen sich lediglich zu viele Teil-Renten/Überzahlungen/Rückforderungen zeitnah bis zum Jahresende regeln (was noch ab Dez. möglich wäre ;-)) ...bis der 01.07.2022 im nächsten Jahr das sowieso automatisch einjustiert.
Dann packt @Heinz dafür ein paar 100 € extra beiseite und gut it's für die Rückforderung für 2021 ;-)
Gruß
w.
Ich habe auch nichts davon geschrieben, dass eine 'kleinere' Teilrente beantragt werden soll, sondern eigentlich eher im Gegenteil. Denn wenn der Hinzuverdienst 'wegfällt', weil es dann Krankengeld gibt, was kein Hinzuverdienst ist (bis auf den Zuschuss des Arbeitgebers zum Ausgleich), dann kann man das vorzeitig einjustieren.
Wenn man dann allerdings sagt 'ab jetzt bitte Vollrente', dann entfällt das Krankengeld.
Vielleicht sollten Sie dazu doch auch noch mal den Links von Makro folgen?