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teilw. EM oder BU

von Hotte195915.06.2010 | 15:29
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Ich beziehe eine teilweise EM auf Zeit, weil auf dem allg. Arbeitsmarkt nur noch unter 6 Stunden. Zur Zeit wird eine volle EM wegen verschlossenen Arbeitsmarkt bezahlt. Finanziell stelle ich mich jedoch besser, wenn ich eine teilweise wg. BU beziehe (bin gelernter Elektriker), und ALG1 dazu. Geht so etwas "rechtlich"? Verzicht auf teilweise EM, nur BU und dann ALG1 beantragen? Hotline 0800 100048070 weiß keiner was.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Hotte1959,

zunächst ist zu beachten, dass es Renten wegen Berufsunfähigkeit nur bis zum 31.12.2001 gab und diese dann durch Renten wegen voller bzw. teilweiser Erwerbsminderung abgelöst worden sind.

Die Rente wegen voller Erwerbsminderung wird sicherlich auf Zeit gezahlt, da die Arbeitsmarktsituation zu überprüfen ist. Eine Wahlmöglichkeit zwischen dem Bezug der vollen Rente wegen Erwerbsminderung und Arbeitslosengeld I ist sicherlich nicht gegeben, zumal der Anspruch auf Arbeitslosengeld I nach 1 bis 1 1/2 Jahren erschöpft sein dürfte.

2 Antworten

Zam 15.06.2010 | 16:57
@Hotte 1959 meint sicherlich nicht die alte BU-Rente, sondern die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit für alle vor dem 2.1.1961 geborene. Der Nickname deutet jedenfalls darauf hin. Und nein, ein Wunschkonzert ist die Zuerkennung einer Rente nicht. Aussuchen welche Rentenart man gerne haben möchte und finanziell von Vorteil ist, geht natürlich nicht. Und die ausgedachte Kombination dieser Rentenart mit dem ALG I geht schon mal gar nicht. Da spielt weder die RV noch die AfA mit.
Bernd1954am 15.06.2010 | 19:09
@Z Dem muss ich aber nun widersprechen! Ich beziehe zur Zeit eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit. Im Rentenbescheid ist ausgewiesen, dass ich in anderen Berufen voll einsetzbar wäre, weswegen ich Widerspruch dagegen eingelegt habe. Da die DRV nun meint, ich könne noch ganztags arbeiten, stelle ich dieses Restleistungsvermögen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung und beziehe nun ALG1. Da ich damit allerdings die Hinzuverdienstgrenze überschreite, da ja beim ALG das Bemessungsgehalt zu Grunde gelegt wird, ist die Rente nun auf 0,- € gekürzt worden. Aber das ALG1 ist immer noch mehr als die volle EM-Rente. Sollte meinem Widerspruch bald stattgegeben werden, fällt natürlich das ALG1 weg und ich bekomme die volle Rente. Gruß Bernd
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