Hallo Hotte1959,
zunächst ist zu beachten, dass es Renten wegen Berufsunfähigkeit nur bis zum 31.12.2001 gab und diese dann durch Renten wegen voller bzw. teilweiser Erwerbsminderung abgelöst worden sind.
Die Rente wegen voller Erwerbsminderung wird sicherlich auf Zeit gezahlt, da die Arbeitsmarktsituation zu überprüfen ist. Eine Wahlmöglichkeit zwischen dem Bezug der vollen Rente wegen Erwerbsminderung und Arbeitslosengeld I ist sicherlich nicht gegeben, zumal der Anspruch auf Arbeitslosengeld I nach 1 bis 1 1/2 Jahren erschöpft sein dürfte.