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Experten-Antwort

Teilw. EM-Rente! Darf ich nun arbeiten?

von König31.10.2012 | 09:33
2170 Ansichten
4 Antworten

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Hallo. Mir wurde für 2 Jahre eine teilweise Erwerbsminderungsrente gewährt. Es wird noch geprüft, ob der Arbeitsmarkt für mich verschlossen wird. Lt. Rentenauskunft, prüft das Arbeitsamt für 4 Monate, ob dies der Fall ist. Nun wurde mir auch mitgeteilt, dass ich während dieser Zeit keine Teilzeitarbeit suchen darf, da dies "schädlich" sei. Ich hatte gedacht, ich dürfte im Rahmen des Zuverdienstes was suchen. Außerdem wollte ich das A-Amt fragen, ob diese mir eine Umschulung anbieten. Oder ist hier der Rententräger im Rahmen eines LTA Antrages zuständig. Weiß jetzt nicht, was ich machen darf und was nicht. dank!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ergänzend zu den beiden vorherigen Antworten darf ich noch anmerken, dass es darauf ankommt, wie viele Stunden Sie täglich arbeiten:

Weniger als 3 Stunden: Überhaupt kein Problem für Ihren Rentenanspruch und die Frage, ob der Arbeitsmarkt für Sie verschlossen ist.

Mindestens 3 Stunden aber weniger als 6: Sie erhalten keine Rente wegen voller Erwerbsminderung wegen "verschlossenem Arbeitsmarkt".

6 Stunden oder mehr: In diesem Fall wird sogar geprüft, ob teilweise Erwerbsminderung noch vorliegt.

Unabhängig davon müssen Sie bei einer Rente wegen Erwerbsminderung immer die Hinzuverdienstgrenzen beachten. Werden diese überschritten, wird Ihre Rente nur noch als Teilrente gezahlt, beim Überschreiten der höchsten Hinzuverdienstgrenze ergibt sich eine "Nullrente".

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3 Antworten

???am 31.10.2012 | 10:24
Der Ihnen gegebene Rat zielt darauf ab, die volle Erwerbsminderungsrente zu erhalten. Sollten Sie nämlich eine Teilzeitarbeit (auch im Rahmen der Hinzuverdienstgrenzen) annehmen, beweisen Sie, dass der Arbeitsmarkt für Sie nicht verschlossen ist. Somit können Sie keine volle Erwerbsminderungsrente (sog. Arbeitsmarkt-Rente) erhalten. Arbeiten dürfen Sie natürlich immer. Bei Rentenbezug müssen Sie sich wegen LTA an die DRV wenden.
Sachbearbeiter DRV Bereich Rehaam 31.10.2012 | 10:25
Zunächst einmal ist der Rentenversicherungsträger grundsätzlich für Ihre Umschulung zuständig, da sie als Bezieher einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt haben. Eine Beschäftigung aufzunehmen kann durchaus schädlich sein, zumindest dagegen sprechen, ihnen eine Rente wegen voller Erwerbsminderung wegen verschlossenem Arbeitsmarkt zu zahlen. Ich würde ihnen empfehlen, einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen und die Möglichkeiten einer Umschulung/Weiterbildung zu prüfen.
Klaus-Peteram 31.10.2012 | 11:38
" Nun wurde mir auch mitgeteilt, dass ich während dieser Zeit keine Teilzeitarbeit suchen darf, da dies "schädlich" sei." SUCHEN dürfen Sie natürlich weiterhin eine Teilzeitarbeit. Das Bewerben alleine auf so eine Stelle an sich ist natürlich nicht " schädlich " für die Arbeitsmarktrente. Warum auch ? Sollten Sie dann aber wirklich so einen Job ( also mehr als 3 aber unter 6 Stunden ) annehmen, können Sie die Arbeitsmarktrente gleich vergessen. Die wird dann natürlich nicht gezahlt. Sich jetzt noch weiterhin auf solche Stellen zu bewerben bzw. diese aktiv zu suchen, wäre natürlich nur dann sinnvoll wenn Sie wirklich wieder Halbtagsarbeiten wollen und auch können. Sollte ihr primäres Ziel aber die volle EM-Rente als Arbeitsmarktrente sein, empfehle ich ihnen die " Füße still zu halten " und nichts mehr zu unternehmen. Bis 400€ und unter 3 Stunden täglich ist aber in jedem Fall unschädlich für welche Rente auch immer !
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