Ergänzend zu den beiden vorherigen Antworten darf ich noch anmerken, dass es darauf ankommt, wie viele Stunden Sie täglich arbeiten:
Weniger als 3 Stunden: Überhaupt kein Problem für Ihren Rentenanspruch und die Frage, ob der Arbeitsmarkt für Sie verschlossen ist.
Mindestens 3 Stunden aber weniger als 6: Sie erhalten keine Rente wegen voller Erwerbsminderung wegen "verschlossenem Arbeitsmarkt".
6 Stunden oder mehr: In diesem Fall wird sogar geprüft, ob teilweise Erwerbsminderung noch vorliegt.
Unabhängig davon müssen Sie bei einer Rente wegen Erwerbsminderung immer die Hinzuverdienstgrenzen beachten. Werden diese überschritten, wird Ihre Rente nur noch als Teilrente gezahlt, beim Überschreiten der höchsten Hinzuverdienstgrenze ergibt sich eine "Nullrente".