Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Teilw. EM-Rente genehmigt. Existenzgründung möglich?

von helmutc20.05.2011 | 10:29
1914 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag. Ich habe eine halbe EM-Rente genmigt bekommen. Darf max. noch 1600Euro Brutto hinzuverdienen. Meine Frage: Darf ich mich Selbständig machen, um meinen Lebensunterhalt zu finanzieren? Darf ich über den Rententräger einen Antrag auf Gründungszuschuss stellen? Darf ich über das Arbeitsamt einen Antrag auf Gründungszuschuss stellen. Voraussetzungen dafür erfülle ich in beiden Punkten. Wird der Gründungszuschuss als Basis für den hinzuverdienst hergenommen oder nur der Gewinn aus der Selbständigkeit? Oder beides? danke helmut

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo helmutc,

sofern Sie eine Rente wegen teilweiser oder auch voller Erwerbsminderung bekommen, werden Einkünfte auf die Rente angerechnet.

Arbeitsverdienst, Arbeitseinkommen aus einer selbständigen Tätigkeit und bestimmte Sozialleistungen können zur Verringerung oder sogar zum Wegfall der Rentenzahlung führen.

Der Antrag auf Gründungszuschuss muss bei der Argentur für Arbeit gestellt werden.

Der Gründungszuschuss gehört nicht zum Arbeitseinkommen und würde nicht als Einkommen angerechnet .

Vom Rentenversicherungsträger wäre ggfls. die Zahlung eines Überbrückungsgeldes denkbar. Sofern Sie durch die Selbständigkeit jedoch wieder dauerhaft leistungsgerecht eingegliedert werden können, kann hierdurch ggf. die Rente entfallen. Um dies zu prüfen, empfehlen wir Ihnen sich vor der Selbständigkeit mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen und die geschilderten Vorhaben in einer persönlichen Beratung aufzubereiten.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

1 Antworten

oder soam 20.05.2011 | 11:41
- Selbständigkeit berührt die EM als solche nicht - RV zahlt keinen 'Gründungszuschuss' - Arbeitsagentur fragen - Gründungszuschuss zählt nicht als Hinzuverdienst im Sinne der EM-Rente - Hinzuverdienst wird aus dem Wert ermittelt, welcher als Ergebnis der Selbständigkeit im Steuerbescheid steht (ggf. 1/12 als Monatswert, wenn ganzjährig selbständig) - WICHTIG: Kranken- und Pflegeversicherung klären!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026