Hallo helmutc,
sofern Sie eine Rente wegen teilweiser oder auch voller Erwerbsminderung bekommen, werden Einkünfte auf die Rente angerechnet.
Arbeitsverdienst, Arbeitseinkommen aus einer selbständigen Tätigkeit und bestimmte Sozialleistungen können zur Verringerung oder sogar zum Wegfall der Rentenzahlung führen.
Der Antrag auf Gründungszuschuss muss bei der Argentur für Arbeit gestellt werden.
Der Gründungszuschuss gehört nicht zum Arbeitseinkommen und würde nicht als Einkommen angerechnet .
Vom Rentenversicherungsträger wäre ggfls. die Zahlung eines Überbrückungsgeldes denkbar. Sofern Sie durch die Selbständigkeit jedoch wieder dauerhaft leistungsgerecht eingegliedert werden können, kann hierdurch ggf. die Rente entfallen. Um dies zu prüfen, empfehlen wir Ihnen sich vor der Selbständigkeit mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen und die geschilderten Vorhaben in einer persönlichen Beratung aufzubereiten.