Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Teilw. EM-Rente und Sozialversicherung. Was bei Nebengewerbe?

von müllerm04.11.2011 | 09:29
1935 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag. Ich habe eine halbe EM-Rente erhalten. Ich habe gehört, dass davon die Sozialversicherungsbeiträge (Renten,Kranken,Arbeitslosen) bezahlt werden. Fragen: Stimmt es, dass ich durch meine halbe EM-Rente o.g. Sozialversicherungsbeiträge bereits bezahle? Baue ich dadurch auch einen ALG1-Anspruch auf, wenn ich mind. 12 Monate die halbe EM-Rente beziehe (tue ich ja auch). Sollte ich ein kleines Nebengewerbe (im Rahmen es Zuverdienstes) betreiben, muß ich dann nochmals in die Krankenversicherung einzahlen? Ein 400Euro-Nebenjob ist ja sozialversicherungsfrei. Aber was wäre, wenn ich -falls kein Nebengewerbe- ich einen sozialversicherungsfplichtigen Job bis zur Zuverdienstgrenze annehme? Zahle ich dann doppelt Sozialversicherungsbeiträge? 1x über die Rente und 1x über den Job? Wäre nett, wenn Sie mich aufklären könnten. Danke!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo müllerm,

bei Bezug einer teilweisen Erwerbsminderungsrente werden von der Rente lediglich Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge (soweit eine entsprechende Versicherungspflicht besteht) einbehalten/abgeführt. Eine Versicherungspflicht zur Arbeitslosenversicherung besteht während des Bezugs einer teilweisen Erwerbsminderungsrente nicht, so dass hierdurch auch kein neuer Arbeitslosengeld I-Anspruch aufgebaut werden kann.

Soweit Sie neben der teilweisen Erwerbsminderungsrente eine weitere Beschäftigung/Tätigkeit ausüben, müssen Sie hierfür – bei Vorliegen von Versicherungspflicht – auch die entsprechenden Beiträge zu den einzelnen Versicherungszweigen zahlen (bei der Kranken- und Pflegeversicherung ggf. zusätzlich). Aufgrund der auf die tatsächlichen Einkünfte bezogenen Beitragsberechnung erfolgt hierbei jedoch letztlich auch keine „doppelte Beitragszahlung“, da Sie die Beiträge immer nur unter Berücksichtigung Ihrer tatsächlichen Einkünfte aus dem jeweiligen Versicherungspflichtverhältnis zu zahlen haben und damit in der Summe nicht mehr Beiträge zahlen müssen, als wenn sämtliche Einkünfte aus einem Versicherungspflichtverhältnis stammen würden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Feliam 04.11.2011 | 10:50
Aus der EM-Rente werden nur Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge abgeführt, Alo-Versicherung nicht. Wenn Sie neben der Rente eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen, zahlen Sie aus dieser alle "normalen" Abgaben, d.h. Kranken-, Pflege-, Renten-, Alo-Versicherung und Steuern. Wenn Sie neben der Rente eine selbständige Tätigkeit aufnehmen, sind beim Überschreiten der Einkommensgrenzen der Krankenversicherung (Rente+selbst. Einkommen) Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung und ggf. (je nach Art der Tätigkeit) Beiträge zur Rentenversicherung zu zahlen. Wenn Sie neben der Rente einen Minijob ausüben, zahlt dafür nur der AG die üblichen Pauschalbeiträge.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026