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Experten-Antwort

Teilw. EMR als Dauerrente

von Axel30.01.2019 | 16:13
116 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, mir wurde nun die teilweise EMR als Dauerrente bis zum Jahr 2033 gewährt. Bei der Teilrente wurde ja schon der 10,8 %ige Abschlag berücksichtigt. Wenn ich nun die Rente für schwerbehinderte Menschen (SB-Ausweis liegt vor) kommt dann ein weiterer 10,8 %iger Abschlag zum Tragen? Ich denke mal, für den Teil den ich zzt. noch erarbeite ja. Aber auch für den EMR-Teil? Besten Dank!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 31.01.2019 | 15:38

Bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente bleibt der Zugangsfaktor nur bei den Entgeltpunkten bestehen, die für die Berechnung der Rente zu Grunde lagen (die Hälfte der Entgeltpunkte). Die andere Hälfte der Entgeltpunkte bekommen einen anderen, ggfs. höheren Zugangsfaktor.

Sollte während des Rentenbezuges weiterhin gearbeitet worden sein, erhalten diese, neuen Entgeltpunkte auch einen anderen Zugangsfaktor.

1 Antworten

Lotharam 31.01.2019 | 10:40
Nein, es gibt keinen zweiten Abschlag von nochmal 10,8 Prozent. Ihre Rentenart wird nur umgewandelt,wenn es soweit ist.
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