Sehr geehrter Herr Peterli,
Ihren Darstellungen zur Folge, beziehen Sie bereits eine Rentenleistung. Das bedeutet, dass bereits Feststellungen über Ihr Restleistungsvermögen, Rentenart und Aussagen auf die Auswirkungen des Zusammentreffens der Rente mit anderen Leistungen (Krankengeld, Arbeitslosengeld), vorliegen müssten.
Es empfiehlt sich, zusammen mit dem Rentenbescheid in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung vorstellig zu werden, damit man Ihnen unter Bezugnahme der bereits vorliegenden Fakten, weitere Auskünfte geben und ggf. erforderliche Schritte einleiten kann.