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teilw. Erwerbsminderung: Arbeitszeiten/Hinzuverdienst

von Doro8025.01.2009 | 22:08
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7 Antworten

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Hallo! Ich bin seit Geburt 100% Schwerbehindert und habe bis vor 2 Jahren Vollzeit gearbeitet. Vor zwei Jahren habe ich meine tägl. Arbeitszeit auf 6,5 Stunden reduziert. Dies war ein Kompromiss zwischen meiner Gesundheit und meiner finanziellen Lage weil ich erst vor kurzem von der Rente wegen teilw. Erwerbsminderung erfahren habe. Incl. Urlaubs- und Weihnachtsgeld habe ich in den letzten 3 Jahren durchschnittlich ca. 2000EUR verdient. Von meinem Arbeitgeber habe ich berechnen lassen, daß ich bei einer täglichen Arbeitszeit von 4,3 Stunden noch 1200EUR brutto verdienen würde. Würde ich mit diesem Verdienst schätzungsweise die Grenze für die halbe Erwerbsminderungsrente überschreiten? Dann noch meine zweite Frage: Gesundheitlich hätte ich mehr davon wenn ich diese 21,5 Stunden/Woche auf drei Tage aufteilen würde weil ich mir viel Wegezeiten ersparen würde und mehr Tage hätte an denen ich lange Zeit für Therapien usw. hätte. Damit überschreite ich aber die Zeit von 6 Stunden. Ist die aufteilung auf 3 Tage trotzdem möglich? Muss/kann dies von einem Arzt festgestellt werden?

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Doro80,

ich muss User Schade hier zustimmen - Sie sollten auf keinen Fall Ihren Arbeitsvertrag ändern, solange Sie gar nicht wissen, ob eine Erwerbsminderung überhaupt vorliegt. Die 100%ige Schwerbehinderung kann man nämlich nicht mit "Erwerbsminderung" gleichsetzen.

Teilweise erwerbsgemindert sind Sie dann, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, am Tag mindestens 6 Stunden zu arbeiten. Das ist eine medizinische Einschätzung. Ob Sie dann (auf Kosten der Restgesundheit) trotzdem mehr arbeiten ist eigentlich zweitrangig - allerdings ist die tatsächliche Arbeit eben auch ein Indiz dafür, dass Sie es vielleicht können. Aber das kann ich in einem Internetforum leider nicht konkreter beurteilen.

Ich kann Ihnen nur empfehlen, einen Antrag zu stellen und die Frage der Erwerbsminderung beim Rentenversicherungsträger abklären zu lassen. Bei der Beratung bzw. Antragstellung kann man Ihnen auch Ihre individuellen Hinzuverdienstgrenzen nennen.

Bitte beachten Sie: Sollte Ihr Arbeits- oder Tarifvertrag vorsehen, dass das Arbeitsverhältnis mit der vollen Erwerbsminderung endet, dann sollten Sie ausdrücklich die teilweise EM-Rente beantragen.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo Emma49,

es ist in der Tat so, dass es auch noch 20 Jahre nach dem Mauerfall im Rentenversicherungsrecht noch Unterschiede zwischen "Ost" und "West" gibt. Dies ist letztlich dem Umstand geschuldet, dass die Einkommensverhältnisse im Beitrittsgebiet regelmäßig immer noch nicht denen in den alten Bundesländern entsprechen. Das dies insbesondere auf so engem Territorium wie Berlin irritierend wirkt, ist auch für mich nicht verwunderlich. Die Politik ist aber bereits sensibilisiert und diskutiert derzeit auch über entsprechende Änderungsmöglichkeiten.

Anders als bei der Einkommensanrechnung bei Hinterbliebenenrenten kommt es bei der Hinzuverdienstgrenzenprüfung bei Erwerbsminderungsrenten im Übrigen tatsächlich darauf an, wo die Beschäftigung ausgeübt wird. Die in Ihrem Rentenbescheid genannte Hinzuverdienstgrenze entspricht damit der aktuell geltenden Rechtslage.

5 Antworten

Schadeam 26.01.2009 | 09:07
wie Sie Ihre Arbeit innerhalb des Arbeitsverhältnisses legen ist zunächst mal Ihre Sache und die des Arbeitgebers. Ob Sie überhaupt für teilweise erwerbsgemindert angesehen werden, wäre zunächst zu prüfen - wird die Rente gewährt, können Sie immer noch den Verdienst entsprechend der Grenzen, die im Rentenbescheid stehen anpassen. Was nützt es, wenn Sie jetzt das Arbeitsverhältnis ändern, aber die Rente abgelehnt würde, weil man Sie nicht für erwerbsgemindert hält? Sinnvoller wäre die Rente zu beantragen und bei Vorliegen des Bescheides zu reagieren.
Rosannaam 26.01.2009 | 10:28
Seit wann kann man denn "ausdrücklich nur die teilweise EM-Rente" beantragen? Dies ist nicht möglich. @Doro Da im Rentenantrag die tgl. Arbeitszeit angegeben wird, wird der ärztl. Gutachter dies berücksichtigen (z.B. Arbeit auf Kosten der Rstgesundheit). Wenn z.B. ein Leistungsvermögen von 3 - 6 Stunden am Tag besteht, und Sie tgl. 5 Std. arbeiten gibt´s nur die teilweise EM-Rente. Warten Sie auf jeden Fall erst die Entscheidung der DRV ab, bevor Sie arbeitsvertrage Änderungen vornehmen.
Emma49am 26.01.2009 | 12:58
Meine Teilerwerbsminderungsrente wurde im Dezember genehmigt. Irritiert hat mich die Zuverdienstgrenze: Sie ist der Höhe nach unterteilt in Ost und West und zwar, ob man auf "Ost"- oder "West"gebiet arbeitet! Dabei ist sie im Westgebiet deutlich höher ca. 250 €. Ich erhalte "Westgehalt" und wohne in "West"Berlin, arbeite aber auf einem Wissenschaftscampus, der zufällig im Osten Berlins liegt, ca. 1000 m von der ehemaligen Grenze. Mein Halbtagsarbeitsplatz ist auf 27,5 Std. ausgelegt, arbeiten darf ich aber nur 26 Std., weil ich sonst die Zuverdienstgrenze "Ost" überschreite. Ist denn die Mauer in 20 Jahren vereinigte Bundesrepublik immer noch nicht abgeschafft? Emma49 .
Rosannaam 26.01.2009 | 13:42
s. meinen Beitrag in dem von Ihnen neu eingestellten Thread, im Moment auf S. 1.
Doro80am 26.01.2009 | 19:54
Selbstverständlich werde ich meinen Arbeitsvertrag eBrst ändern wenn ich einen positiven Bescheid habe. Noch ist der Antrag nicht mal gestellt aber ich möchte einfach vorher wissen, was auf mich zu kommt und ob ich in Zukunft unter der Brücke schlafen muss. Lt. Servicetelefon kann ich mir die Zuverdienstgrenze bei einem Rentensprechtag berechnen lassen - das werde ich nächste Woche gleich tun. Leider habe ich heute den Betriebsrat nicht erreicht um zu fragen ob es bzgl. Erwerbsunfähigkeit eine Klausel in unserem Tarifvertrag gibt.
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