Hallo Doro80,
ich muss User Schade hier zustimmen - Sie sollten auf keinen Fall Ihren Arbeitsvertrag ändern, solange Sie gar nicht wissen, ob eine Erwerbsminderung überhaupt vorliegt. Die 100%ige Schwerbehinderung kann man nämlich nicht mit "Erwerbsminderung" gleichsetzen.
Teilweise erwerbsgemindert sind Sie dann, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, am Tag mindestens 6 Stunden zu arbeiten. Das ist eine medizinische Einschätzung. Ob Sie dann (auf Kosten der Restgesundheit) trotzdem mehr arbeiten ist eigentlich zweitrangig - allerdings ist die tatsächliche Arbeit eben auch ein Indiz dafür, dass Sie es vielleicht können. Aber das kann ich in einem Internetforum leider nicht konkreter beurteilen.
Ich kann Ihnen nur empfehlen, einen Antrag zu stellen und die Frage der Erwerbsminderung beim Rentenversicherungsträger abklären zu lassen. Bei der Beratung bzw. Antragstellung kann man Ihnen auch Ihre individuellen Hinzuverdienstgrenzen nennen.
Bitte beachten Sie: Sollte Ihr Arbeits- oder Tarifvertrag vorsehen, dass das Arbeitsverhältnis mit der vollen Erwerbsminderung endet, dann sollten Sie ausdrücklich die teilweise EM-Rente beantragen.