Ich muß Tschacka korrigieren: Das Elterngeld, das seit 01.01.2007 nach dem Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit gezahlt wird (BEEG), ist eine Sozialleistung, die nicht auf eine Rente wegen Erwerbsminderung angerechnet wird.
Elterngeld ist hinsichtlich einer Hinterbliebenenrente anzurechnendes Einkommen und dann gelten auch die erwähnten Freibeträge - aber das war ja hier nicht die Frage.