Hallo,
ich habe bislang leider keine Antwort auf meine Frage gefunden, ob das Elterngeld als Hinzuverdienst bei der Erwerbsmindeurngrente gerechnet wird. Vielleicht hat da jemand kompetenten Rat für mich?
Danke!
Hallo,
ich habe bislang leider keine Antwort auf meine Frage gefunden, ob das Elterngeld als Hinzuverdienst bei der Erwerbsmindeurngrente gerechnet wird. Vielleicht hat da jemand kompetenten Rat für mich?
Danke!
Hallo Maus,
das habe ich auf der Seite der deutschen-rentenversicherung-bund.de gefunden:
Welche Leistungen gehören zum Einkommen und welche nicht?
Anzurechnendes beziehungsweise nicht anrechenbares Einkommen Zum Einkommen gehören zum Beispiel:
Erwerbseinkommen
Renten, (auch aus dem Ausland) und Pensionen (bitte beachten Sie hierzu den unteren Hinweis)
Wohngeld
Unterhalt des Ehegatten oder Lebenspartner
Elterngeld nach dem Bundeselterngeldgesetz (BEEG), soweit es den Sockelbetrag von 300 Euro/150 Euro übersteigt
Zinsen und sonstige Kapitaleinkünfte
Tatsächliche Unterhaltszahlungen von Kindern oder Eltern, auch wenn deren Einkommen einen Jahresbetrag von 100.000 Euro nicht erreicht
Zum Einkommen gehören nicht:Leistungen nach dem Kindererziehungsleistungsgesetz (KLG),
Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) und sonstige Leistungen für Schaden an Leben, Körper oder Gesundheit zur Hälfte
Elterngeld nach dem Bundeselterngeldgesetz (BEEG) in Höhe des Sockelbetrages von 300 Euro/150 Euro
Unterhaltsansprüche gegenüber Kindern oder Eltern, wenn deren Einkommen einen Jahresbetrag von 100.000 Euro nicht erreicht
Hinweis:
Renten (auch aus dem Ausland) und Pensionen. Hierzu , gehören Renten der gesetzlichen Rentenversicherung, der betrieblichen Altersversorgung, von berufsständischen Versicherungs- oder Versorgungseinrichtungen, aus privaten Rentenversicherungen oder Leistungen aus einer Riester-Rente sowie Pensionen aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, etwa als Bundes-, Landes- oder Kommunalbeamter oder Soldat.,
Ich hab's reinkopiert und hoffe es passt so!!
ansonsten selber auf der Seite nachschauen...
www.deutsche-rentenversicherung-bund.de
und oben rechts als Suchbegriff "Elterngeld" angeben und bissel runterscrollen...
MfG
Tschacka
Elterngeld ist nicht als Hinzuverdienst im Rahmen der §§ 34, 96a SGB VI zu berücksichtigen.
Ich muß Tschacka korrigieren: Das Elterngeld, das seit 01.01.2007 nach dem Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit gezahlt wird (BEEG), ist eine Sozialleistung, die nicht auf eine Rente wegen Erwerbsminderung angerechnet wird.
Elterngeld ist hinsichtlich einer Hinterbliebenenrente anzurechnendes Einkommen und dann gelten auch die erwähnten Freibeträge - aber das war ja hier nicht die Frage.
gut so, ich war ja auch nicht so ganz sicher. Danke sehr!
Hand in Hand zur Lösung! :))
MfG
Tschacka
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