Hallo liebe Rentenexperten,
ich bin seit letztem Jahr Dialysepatient (GdB 100%) und mir ist seit ein paar Tagen eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung auf Zeit zugebilligt worden. Mein Arbeitsverhältnis besteht zur Zeit noch weiter wie vor der Erkrankung, allerdings arbeite ich nur Di. und Do. an den dialysefreien Tagen 16 Stunden pro Woche (anstatt vorher 40). An den Dialysetagen (Mo, Mit, Fr.) bin ich krankgeschrieben und bekomme Krankengeld.
Frage: Muss ich meinen Arbeitsvertrag stundenmäßig anpassen lassen? Im Rentenbescheid wird ja nur auf die Hinzuverdienstgrenze hingewiesen, welche ich aber nicht überschreite. Gibt es Probleme mit dem Rententräger, wenn ich an den zwei Tagen jeweils 8 Stunden arbeite obwohl die teilw. Erwerbsminderungsrente darauf hindeutet, dass ich aus sozialmedizinischer Sicht als arbeitsfähig 3 bis unter 6 Stunden eingeordnet wurde? Darf ich "auf Kosten der eigenen Gesundheit mehr als diese "unter 6 Stunden" arbeiten? Gibt es hierzugesetzliche Vorgaben (SGB) bzw. Urteile von den Sozialgerichten?
Vielen Dank im voraus und Gruß,
Dancer.