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Experten-Antwort

Teilw. Erwerbsminderungsrente und Arbeitsvertrag

von Dancer21.07.2011 | 11:11
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo liebe Rentenexperten, ich bin seit letztem Jahr Dialysepatient (GdB 100%) und mir ist seit ein paar Tagen eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung auf Zeit zugebilligt worden. Mein Arbeitsverhältnis besteht zur Zeit noch weiter wie vor der Erkrankung, allerdings arbeite ich nur Di. und Do. an den dialysefreien Tagen 16 Stunden pro Woche (anstatt vorher 40). An den Dialysetagen (Mo, Mit, Fr.) bin ich krankgeschrieben und bekomme Krankengeld. Frage: Muss ich meinen Arbeitsvertrag stundenmäßig anpassen lassen? Im Rentenbescheid wird ja nur auf die Hinzuverdienstgrenze hingewiesen, welche ich aber nicht überschreite. Gibt es Probleme mit dem Rententräger, wenn ich an den zwei Tagen jeweils 8 Stunden arbeite obwohl die teilw. Erwerbsminderungsrente darauf hindeutet, dass ich aus sozialmedizinischer Sicht als arbeitsfähig 3 bis unter 6 Stunden eingeordnet wurde? Darf ich "auf Kosten der eigenen Gesundheit mehr als diese "unter 6 Stunden" arbeiten? Gibt es hierzugesetzliche Vorgaben (SGB) bzw. Urteile von den Sozialgerichten? Vielen Dank im voraus und Gruß, Dancer.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ihr Rentenversicherungsträger legt bei der Beurteilung, ob Sie (voll) erwerbsgemindert sind, nach der Gesetzesbegründung eine regelmäßige Arbeitszeit im Rahmen einer 5-Tage-Woche zugrunde. Ist das Leistungsvermögen entsprechend gemindert, liegt entweder teilweise oder volle Erwerbsminderung vor. Aufgrund Ihrer Dialysetage, hat Ihr Rentenversicherungsträger aber offensichtlich Ihnen eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung zugebilligt.

Bei den Hinzuverdienstgrenzen stellt der Rentenversicherungsträger auf die monatlichen Grenzen ab.

Aus Sicht des Rentenversicherungsträgers müssen Sie daher nichts weiter veranlassen.

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1 Antworten

Sozialröchler?am 21.07.2011 | 19:36
Das Arbeitsverhältnis lassen Sie mal so, solange der Arbeitgeber das so mitmacht. Die DRV prüft nur die Einhaltung der Hinzuverdienstgrenze. Ansonsten machen Sie sich mal keine Gedanken wegen der Arbeitszeit. Maßstab für die Feststellung des Leistungsvermögens sind die üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes. Nach dem Gesetzeswortlaut sind diese keine von der zeitlichen Einsatzfähigkeit des Versicherten unabhängige Kriterien. Es ist deshalb zu prüfen, wie die tägliche Arbeitsleistung von ihrem zeitlichen Umfang her einzustufen ist, die der Versicherte - gemessen an den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes - zu erbringen in der Lage ist. Nach dem Wortlaut des Gesetzes kann die Frage, ob ein Arbeitseinsatz unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes möglich ist, nicht abstrakt, sondern nur konkret beantwortet werden, d. h. jeweils in Bezug auf die für möglich gehaltene Arbeitszeit. Ist ein Versicherter z. B. noch wenigstens 6 Stunden täglich für eine Arbeit einsetzbar, so ist zu klären, ob er für diese Dauer auch unter arbeitsmarktüblichen Bedingungen arbeiten kann. http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… Das dürfte bei Ihnen eindeutig nicht der Fall sein. Also: Füße still halten und Rente genießen. Arbeitsvertrag so lassen und Krankengeld genießen. Sonst kommt die Krankenkasse wohlmöglich noch auf blöde Gedanken und das Krankengeld an den Dialysetagen ist weg, weil es keine Arbeitstage sind.
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