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Experten-Antwort

teilweise EM-Rente bei verschlossenem Arbeitsmarkt?

von friedchen10126.11.2012 | 19:26
1741 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich bin seit Mitte Januar krankgeschrieben, am 2. Tag meiner Krankschreibung (innerhalb der Probezeit) wurde mir gekündigt. Somit habe ich direkt - ohne mich arbeitslos zu melden - Krankengeld bezogen. Ich wohne in NRW. Jetzt wurde mir die teilweise EM-Rente bewilligt. Ich wohne in NRW, bei einer Rentenberatung im Vorfeld wurde mir gesagt, dass der Arbeitsmarkt in NRW als verschlossen gilt und ich daher die volle EM-Rente auf Zeit erhalten würde, wenn mir die teilweise EM-Rente zustehen würde. Jetzt bin ich sehr irritiert, dass ich jetzt eine Bewilligung für die teilweise EM-Rente erhalten habe. Können Sie mir das erklären? Was muss ich als nächstes tun? Vielen Dank für die Beantwortung im Voraus. Viele Grüße,

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo friedchen101,

zum Thema "Arbeitsmarktrente" verweisen wir auf den Link von Klaus-Peter, da dort dieses Thema vom Experten detailliert erläutert wurde.

Bezüglich der Erläuterung zu Ihrem Rentenbescheid empfehlen wir Ihnen, sich an eine Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe zu wenden.

Ebenfalls besteht für Sie die Möglichkeit, Rechtsmittel in Form eines Widerspruches gegen diesen Bescheid einzulegen. Allerdings sollte der Widerspruch entsprechend begründet sein.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Klaus-Peteram 27.11.2012 | 10:34
Es ist richtig das man davon ausgehen kann, das der Teilzeitarbeitsmarkt in NRW als verschlossen gilt. Ausnahmen bestätigen diese Regel. Details dazu siehe meinem geposteten Link. Da ist eigentlich alles zu dem Thema geschildert. Ergänzend wäre noch zu erwähnen , das erst immer der Bescheid über die teilweise EM-Rente zugestellt wird. DANACH wird erst geprüft bzw. kommt das Prüfungsverfahren in Gang ob eine Arbeitsmarktrente ( aslo volle EM-Rente ) zuerkannt werden kann. Das Verfahren dazu dauert also immer eine gewisse Zeit. Im schlimmsten Falle ( siehe Link ) eben sogar bis zu 1 Jahr wenn die Agentur für Arbeit wirklich eingeschaltet würde um ihren konkreten Einzelfall zu püfen. In der Praxis wird dies jedoch selten der Fall sein. Ist die Prüfung dann abgeschlossen bekommen Sie von der RV dann autoamtsich einen neuen Rentenbescheid . Sie selbst können die Arbeitsmarktrente gar nicht " beantragen ". Das Verfahren zur Prüfung der Arbeitsmarktrente wird von der RV selbst eröffnet und läuft dann - falls eben eine Einzelfallprüfung erforderlich erscheint - zwischen der RV und der Agentur für Arbeit ganz antomatisch ab.
=//=am 27.11.2012 | 09:38
Es kommt auf Ihr Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt an. Liegt dieses bei 3 - unter 6 Stunden, erhalten Sie die volle EM-Rente AUF ZEIT. Dann müßte auch etwas in Ihrem Bescheid stehen. Liegt es aber bei mehr als 6 Stunden, erhalten Sie vielleicht die teilweise EM-Rente WEGEN BERUFSUNFÄHIGKEIT? Wenn Sie es genau wissen wollen und nicht spekulieren möchten, kontaktieren Sie doch einfach Ihren RV-Träger.
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