Hallo Tina,
die teilweise EM-Rente wird Ihnen ganz sicher nicht entzogen - das 'halbe' Leistungsvermögen ist seitens DRV med. dauerhaft festgestellt, unabhängig von der bisherigen (Teil-)Beschäftigung und auch dem künftigem Anspruch auf ALG <- hier geht es dann auch Weiterhin nur um Hinzuverdienst, wie jetzt aus dem Beschäftigungseinkommen auch ...bei ALG wird das 'Bemessungsentgelt' als Hinzuverdienst zugrunde gelegt, die Vollzahlung der teilweisen EM-Rente könnte genauso weitergehen, wie in der aktiven Teilzeitbeschäftigungsphase.
> Ich arbeite Teilzeit im öffentlichen Dienst und soll nun gekündigt werden
Wenn Sie es noch nicht getan haben, sprechen Sie darüber mit Ihrer örtlichen Schwerbehindertenvertretung, wie das aus Sicht Arbeitgeber/Arbeitnehmer abläuft/möglich ist, welche Rechte Ihnen zustehen.
Sofern Sie tatsächlich Ihren Teilzeitarbeitsplatz verlieren (wirksame Kündigung erfolgt) und der örtliche Arbeitsmarkt keine Teilzeitarbeitsstellen anbieten kann, würden Sie sogar eine volle EM-Rente erhalten können <- einfach dann Antrag dazu stellen (nennt sich 'Arbeitsmarktrente'), und entsprechend auch Ihre volle Zusatzversorgung/VBL wäre zu zahlen.
> Nun habe ich Existenzängste.
Brauchen Sie nicht zu haben, ein Schritt nach dem anderen: Ihr örtliches Versicherungsamt in der eigenen Verwaltung /Landkreis /kreisfreie Stadt, informiert Sie über den vermeintlichen Ablauf, und auch die nächste DRV-Beratungsstelle wird Ihnen diese Hinweise geben können.
Gruß
w.