Teilweise EM Rente und Reha

von
Robi

Guten Tag,

ich habe eine EM Rente beantragt (Wirbelsäule, Schwerhörigkeit, TinnitusGDB 80) mit Verweisen auf behandelte Ärzte, Befunde etc. Dazwischen bekam ich am rechten Knie eine Prothese und war in Reha. Die EM Rente wurde abgelehnt, da man sich nur auf den Entlassungsbericht der Klinik berufen hat, die mir aus ortopädischer Sicht des Knies einen 8 Stunden Tag bescheinigte. Die RV hatte keine Befunde von Ärzten oder beim Versorgungsamt angefordert oder mich zum medizinschen Dienst eingeladen.

Hier habe ich Widerspruch eingelegt und das Verfahren wird sicher dauern.

Nun soll ich am linken Knie ebenfalls ein künstliches Gelenk bekommen und danach wieder in Reha gehen.

Was passiert, wenn die Ärzte dort mir wieder im Entlassungsbericht bescheinigen, dass ich aufgrund der Rehabilitation des Knies 8 Stunden täglich arbeiten kann, ohne Berücksichtigung meiner anderen Krankheiten?

Ist dann damit das Widerspruchsverfahren gleich wieder vom Tisch und mein laufender Antrag wird abgelehnt?

Vielen Dank

von
W°lfgang

Zitiert von: Robi
Ist dann damit das Widerspruchsverfahren gleich wieder vom Tisch und mein laufender Antrag wird abgelehnt?

Hallo Robi,

ergänzen Sie umgehend Ihren Widerspruch um die neuen med. Maßnahmen - und was Sie 'glauben', dann noch leisten zu können ...also so'n wenig wie Traumschiff vor der Abreise :-)

Aber, hmm ...ein bisschen ungelegte Eier, bevor das neue Knie überhaupt eingebaut ist und eine relevante Aussage/Funktionsfähigkeit dazu noch gar nicht erfolgt ist - oder?

Gruß
w.

Experten-Antwort

Hallo Robi,

im Widerspruchsverfahren wird geschaut ob sich anhand der vorliegenden und ggf. noch eingereichten medizinischen Unterlagen eine andere Einschätzung des Leistungsvermögens ergibt. Dabei kann auch ein weiterer Entlassbericht einbezogen werden.

Sollte der Widerspruch zurückgewiesen werden, besteht die Möglichkeit den Widerspruchsbescheid gerichtlich überprüfen zulassen. Das Sozialgericht prüft dann von Amts wegen den Sachverhalt.

Sofern Sie nicht vor 1961 geboren sind, werden bei der Frage der Erwerbsminderung alle leichten Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarkts einbezogen. Allein eine Knieprothese bewirkt folglich nicht, dass Ihr Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, z.B. in einer überwiegend sitzenden Tätigkeit unter 6 Stunden täglich liegt. Tatsächlich kommt es auf die Auswirkungen der gesundheitlichen Beeinträchtigungen im Arbeitsleben an.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

von
Rob

Danke für Ihre Antwort Experte,

ich habe mich vielleicht nicht gut ausgedrückt.

Wenn ich jetzt im Widerspruchsverfahren die teilweise EM Rente zugesprochen bekomme, aufgrund meines Rückenleidens, Tinnitus und LWS, und danach wieder eine Knie OP mit Reha habe und mir die Reha Klinik wieder, nur auf das Knie bezogen, volle Arbeitsfähigkeit bescheinigt (wie beim ersten Mal), ist dann die EM Rente wieder weg?

Zitiert von: Experte/in
Hallo Robi,

im Widerspruchsverfahren wird geschaut ob sich anhand der vorliegenden und ggf. noch eingereichten medizinischen Unterlagen eine andere Einschätzung des Leistungsvermögens ergibt. Dabei kann auch ein weiterer Entlassbericht einbezogen werden.

Sollte der Widerspruch zurückgewiesen werden, besteht die Möglichkeit den Widerspruchsbescheid gerichtlich überprüfen zulassen. Das Sozialgericht prüft dann von Amts wegen den Sachverhalt.

Sofern Sie nicht vor 1961 geboren sind, werden bei der Frage der Erwerbsminderung alle leichten Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarkts einbezogen. Allein eine Knieprothese bewirkt folglich nicht, dass Ihr Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, z.B. in einer überwiegend sitzenden Tätigkeit unter 6 Stunden täglich liegt. Tatsächlich kommt es auf die Auswirkungen der gesundheitlichen Beeinträchtigungen im Arbeitsleben an.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Experten-Antwort

Hallo Rob,

bei der sozialmedizinischen Einschätzung hinsichtlich des Leistungsvermögens stützt sich der für Sie zuständige Rentenversicherungsträger nicht allein auf den Reha-Entlassbericht hinsichtlich Ihres Knies. Wichtig ist Ihr gesamter Gesundheitszustand bzw. die daraus resultierende Leistungsfähigkeit; hier haben Sie ja auch noch andere bestehende Einschränkungen aufgeführt.
Eine möglicherweise im Widerspruchsverfahren zuerkannte teilweise Erwerbsminderungsrente wird nicht nur aufgrund einer medizinischen Rehabilitation Ihres Knies wieder aberkannt - Dies wäre nur dann der Fall wenn der sozialmedizinische Dienst zu der Einschätzung kommt, dass sich Ihr Gesundheitszustand insgesamt soweit verbessert hat, dass die medizinischen Voraussetzungen für eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung nicht mehr vorliegen.
Dazu kann hier im Forum keine zuverlässige Aussage getroffen werden.

Viel Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

von
Robi

Hallo Experte,

in der Ablehnung der RV wurde ja gar nicht auf meine anderen Einschränkungen eingegangen.

Es wurde geschrieben, dass für die Entscheidung der Ablehnung meine Angaben aus dem Rentenantrag und der Entlassungsbericht der Reha Einrichtung zugrunde gelegt wurden.

Und da scheint eine an taubheit grenzende Schwerhörigkeit, Tinnitus, Morbus Scheuermann, Lendenwirbelbruch aufgrund von Osteoporose, GDB von 80, so uninteressant zu sein, dass man keine Befunde anfordert oder eine Vorstellung beim medizinischen Dienst anordnet, sondern erklärt, dass dieses nicht zu einer Erwerbsminderung reicht.

Und deshalb habe ich die Befürchtung, dass es beim zweiten Knie genauso geht.

Zitiert von: Experte/in
Hallo Rob,

bei der sozialmedizinischen Einschätzung hinsichtlich des Leistungsvermögens stützt sich der für Sie zuständige Rentenversicherungsträger nicht allein auf den Reha-Entlassbericht hinsichtlich Ihres Knies. Wichtig ist Ihr gesamter Gesundheitszustand bzw. die daraus resultierende Leistungsfähigkeit; hier haben Sie ja auch noch andere bestehende Einschränkungen aufgeführt.
Eine möglicherweise im Widerspruchsverfahren zuerkannte teilweise Erwerbsminderungsrente wird nicht nur aufgrund einer medizinischen Rehabilitation Ihres Knies wieder aberkannt - Dies wäre nur dann der Fall wenn der sozialmedizinische Dienst zu der Einschätzung kommt, dass sich Ihr Gesundheitszustand insgesamt soweit verbessert hat, dass die medizinischen Voraussetzungen für eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung nicht mehr vorliegen.
Dazu kann hier im Forum keine zuverlässige Aussage getroffen werden.

Viel Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

von
Rudi

Zitiert von: Robi
eine an taubheit grenzende Schwerhörigkeit, Tinnitus, Morbus Scheuermann, Lendenwirbelbruch aufgrund von Osteoporose]
Mit Verlaub, aber dafür bekommen Sie doch keine Rente!

von
Ute

Ich schon

Experten-Antwort

Hallo Robi,

letztlich ist das Widerspruchsverfahren offenbar noch gar nicht abgeschlossen. Ihren weiteren Behandlungsablauf davon abhängig zu machen würden wir im Sinne Ihrer Gesundheit nicht empfehlen.

Sollte es, wie Sie 'mal annehmen, zu einer teilweisen Erwerbsminderungsrente kommen, dann vermutlich nicht aufgrund Ihrer Kniebeschwerden. Hierbei handelt es sich im Regelfall um eine sogenannte qualitative Einschränkung, die bei einem entsprechenden Arbeitsplatz – den Sie nicht innehaben müssen – nicht dazu führt, dass Sie (teilweise) erwerbsgemindert sind.
Sofern Ihr Widerspruch insgesamt erfolglos sein sollte, können Sie dem Widerspruchsbescheid dann entnehmen, welche gesundheitlichen Einschränkungen sozialmedizinisch berücksichtigt wurden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

von
Rudi

Zitiert von: Ute
Ich schon
Heute ist wieder ein mächtiger Wind auf der Märchenwiese!

von
Schade

Wieder mal ein Themenpunkt in dem das Forum nicht helfen kann.

Der Widerspruch läuft, zudem steht eine OP an nach der alles ganz anders aussehen kann.

Wer soll da von außen irgendetwas Wertvolles beitragen? Wer kann Ihnen IOhre Sorgen nehmen?

Es gibt nur eine Antwort: warten Sie es ab, auch wenn das schwer fällt. Keiner weiß wie Ihr Einzelfall ausgeht.

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