Zitiert von: Angela
Wie das bei anderen Betriebsrenten ist, weiss ich nicht, aber die
VBL zahlt auch bei teilweiser Erwerbsminderung.
änzend:
"Abschnitt III – Betriebsrente aufgrund einer
Pflichtversicherung nach dem Punktemodell.
§ 33 Versicherungsfall und Rentenbeginn
1Der Versicherungsfall tritt am Ersten des Monats ein,
von dem an der Anspruch auf gesetzliche Rente wegen
Alters als Vollrente bzw. wegen teilweiser oder voller
Erwerbsminderung besteht.
2Der Anspruch ist durch Bescheid des Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung
nachzuweisen.“
Satzung der VBL:
https://www.vbl.de/de/die_vbl/auf_einen_blick/satzung/
Die Aussage von Neon0811 enthält einige 'Unschärfen'. So gibt es eine 'Erwerbsunfähigkeit', die die DRV anerkennen könnte, schon lange nicht mehr (der Rechtsstand vor 2001/EU dürfte nur noch rein theoretischer Natur sein). Der Personaler spricht hingegen von Erwerbsminderung, was augenscheinlich nicht Bestandteil der Pensionszusage ist.
Letztendlich wird es an dem 'Ausscheiden aus dem Unternehmen' festzumachen sein (gilt hier komplett, oder reicht schon 'teilweise' ...Ersteres würde ich favorisieren), was nicht vorliegt. Da eine arbeitsrechtliche Frage, wird hier kaum eine weitere Stellungsnahme erfolgen.
(Es sei denn, ein Folge-Beitrag beginnt mit "Bei mir war das früher so, dass ... ;-))
Gruß
w.