Hallo Hans,
das Jobcenter kann Sie frühestens nach Vollendung des 63. Lebensjahres zum Antrag auf eine vorgezogenen Altersrente auffordern. Dabei muss es zudem prüfen, ob bei Aufforderung eine Unbilligkeit vorliegen würde. In welchen Fällen eine Unbilligkeit vorliegt, regelt die Unbilligkeitsverordnung:
https://www.gesetze-im-internet.de/unbilligkeitsv/BJNR073400008.html
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung