Teilweise EMR: Welche weiteren Leistungen stehen mir evtl zu ?

von
benito63

Hallo zusammen.

Was passiert eigentlich, wenn ich seitens der DRV "nur" eine halbe EMR zugesprochen komme, also noch als im Rahmen von 3-6 Std täglich arbeitsfähig eingestuft werde, aber keinen Job finde, bzw immer noch krank und au bin?

Gibt es weiterhin im Rahmen meines Anspruches (teilweises) ALG1 ?

Danke für Eure / Ihre Antworten

Experten-Antwort

Guten Morgen benito63,

wenn ein Leistungsvermögen von 3 bis unter 6 Stunden festgestellt wird, und sie damit "teilweise erwerbsgemindert" sind, besteht ein Anspruch auf eine teilweise (halbe) Erwerbsminderungsrente, wenn auch die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen.

Grds. soll das verbliebene Leistungsvermögen (3-unter 6 Stunden) auf dem Arbeitsmarkt eingebracht werden. Die teilweise Erwerbsminderungsrente gilt als Einkommensergänzung. Wenn Sie aber keinen Arbeitsplatz im Rahmen ihres Restleistungsvermögen finden und arbeitslos wären, würde eine Rente wegen voller Erwerbsminderung gezahlt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam

von
benito63

Hallo,

...und danke für die Antwort. Aber wer entscheidet dann, wann der
Arbeitsmarkt für mich verschlossen ist ? Die AfA, soviel ist klar.
aber unter welchen Gesichtspunkten? Oder wird das (etwa) an der Anzahl der abgelehnten Bewerbungen festgemacht ? Wie lange dauert so eine Entscheidung ?

von
W°lfgang

Zitiert von: benito63
Aber wer entscheidet dann, wann der
Arbeitsmarkt für mich verschlossen ist ? Die AfA, soviel ist klar.

Hallo benito63,

die DRV im Hinblick auf die Rente selbst, nach ggf. Rückfrage beim örtlichen Arbeitsmarkt bzw. schlicht/pauschal nach Auswertung der aktuellen 'Arbeitsmarktstatistiken' in D in den betreffenden Regionen. Letztendlich wird das bereits im Rahmen Ihres Rentenantrages geprüft/berücksichtigt. Coronabedingt dürfte es daher mit Teilzeitarbeitsplätzen bundesweit eher zz. sehr mau aussehen, so dass mit einer schnellen Entscheidung in Richtung volle EMRT gerechnet werden kann.

Aber, ob überhaupt eine - auch nur eingeschränkte - Erwerbsfähigkeit festgestellt wird, müssen Sie erstmal abwarten.

Gruß
w.

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