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teilweise EMR - Zahlung verzichten

von Franziskaner18.12.2012 | 16:21
2302 Ansichten
16 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo. Kann ich auf die Zahlung einer teilweisen EMR verzichten, ohne den Anspruch darauf zu verlieren? Ich möchte nämlich meinem neuen potentiellen Arbeitgeber erstmal die Rente verschweigen (bin arbeitssuchend). Gruß

16 Antworten

Rentenprüferam 18.12.2012 | 20:15
Natürlich dürfen Sie auf Ihre Rente verzichten. Sie müssen dem potentiellen Arbeitgeber auch nicht erzählen, dass Sie Rente beziehen. Allerdings sind Sie dazu verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu Ihrem Leistungsvermögen zu machen. Sobald Sie MINDESTENS 6 Stunden/Tag arbeiten können, besteht ohnehin kein Rentenanspruch mehr! Mit freundlichen Grüßen
Franziskaneram 19.12.2012 | 04:58
Sie können sich ihre unsinnigen Beiträge sparen. Ich will nicht auf die Rente verzichten, sondern nur auf die Zahlung. Außerdem muss ich mir eben leider eine Teilzeitstelle suchen. Ich würde gerne Vollzeit arbeiten, aber das geht nun mal wegen meiner Erkrankung nicht.
Franziskaneram 19.12.2012 | 05:36
Nur noch zur Info: Die Zahlung aussetzen würde doch bedeuten, dass ich zwar der DRV die Teilzeitanstellung melde, ich aber keine Lohnbescheinigung zur Überprüfung der Hinzuverdienstgrenzen ausfüllen lassen muss. Dann erfährt ja der Arbeitgeber nichts von der Rente.
Franziskaneram 19.12.2012 | 08:18
An wen soll ich mich da wenden? Telefonisch an einen Sachbearbeiter oder soll ich lieber zu einer Beratungsstelle?
-am 19.12.2012 | 07:56
Hallo, grds. können Sie auf den Anspruch verzichten; allerdings nur mit Wirkung für die Zukunft und nur auf schriftliche Erklärung. Allerdings gibt es einige Sachverhalte, bei denen ein Verzicht unwirksam ist und zwar dann, wenn Andere dadurch belastet werden oder Rechtsvorschriften umgangen werden sollen. Eine Beschäftigungsaufnahme ist zwingend dem Leistungsträger zu melden. Und dieser hat die Verpflichtung, trotz eines (wirksamen) Verzichts, den Gründen für eine das Stammrecht evtl. beeinträchtigende Rentenentziehung nachzugehen. Es ist dann somit durchaus möglich und zulässig die Rente formell zu entziehen. Meine Empfehlung: Lassen Sie sich ausführlich beraten um unliebsame Überraschungen zu vermeiden. Mit feundlichem Gruß
Arbeitnehmeram 19.12.2012 | 13:21
Können Sie sich das denn leisten, auf die Rentenzahlungen zu verzichten? Irgendwie müssen Sie doch die Zeit bis zur Arbeitsaufnahme überbrücken. Und die kann lang sein! Ich an Ihrer Stelle würde mir eine Teizeitstelle suchen und gut ist es! Auf gar keinen Fall würde ich auch nur auf einen Cent Rente verzichten, wenn er mir zusteht. Im Gegensatz zu Ihnen könnte ich mir das nämlich nicht leisten!
Franziskaneram 19.12.2012 | 15:01
Ich verzichte lieber kurzfristig auf ein paar Monate Rentenzahlung und behalte aber langfristig meine Rente. Wenn man beim potentiellen Arbeitgeber angibt eine Rente zu bekommen, dann stellt einen niemand ein. Leider Realität.
Rübsamam 19.12.2012 | 17:40
Wenn Sie dem neuen AG verschwiegen das Sie erwerbsgemindert sind und es passiert ihnen auf der Arbeit ein Arbeitsunfall oder Sie machen Fehler die den AG richtig Geld kosten und er erfährt das wegen der Rente/Erwerbsminderung , kann er Sie auf Schadensersatz verklagen. Dann ist der Arbeitsvertrag null und nichtig und er kann Sie auf Rückzahlung des Lohnen etc. verklagen. Auch mit der Berufsgenossenschaft gibts dann richtig Ärger für alle Beteiligten.
Frührentneram 19.12.2012 | 19:36
Unsinn! In meinem Bekanntenkreis sind drei EM-Rentner, die trotz Rentenbezug Teilzeit arbeiten. Realität ist allerdings, dass sich die Arbeitgeber nicht gerne verschaukeln lassen. Wenn Sie erwerbsgemindert sind, hat der Arbeitgeber auch ein Recht darauf, das zu erfahren. Ob ein erwerbsgeminderter Mitarbeiter zusätzlich Rente, Mieteinnahmen oder Flaschenpfand bezieht, dürfte den meisten Arbeitgebern völlig egal sein!
Franziskaneram 20.12.2012 | 05:07
Zitat von Rübsam anzeigenausblenden
Das ist zum Glück Unsinn. Wo kämen wir denn da hin, wenn man jede Erkrankung dem Arbeitgeber melden muss. Schon auf den Krankenscheinen für den AG ist keine Diagnose angegeben.
Franziskaneram 20.12.2012 | 05:13
Zitat von Frührentner anzeigenausblenden
Haben deine Bekannten aus einer Erwerbsminderung einen Job gesucht oder waren diese im Job und wurden dann erwerbsgemindert. Das ist ein großer Unterschied. Ich kann ja dann sagen, dass ich erst nach Arbeitsbeginn meine Rente zugesprochen bekommen habe. Quatsch. Die Konkurrenz ist groß und wer stellt schon jemanden ein, der vielleicht aufgrund seiner Erkrankung manchmal ausfällt, weil er krankgeschrieben ist. Man ist ja nicht ohne Grund erwerbsgemindert. Vielleicht wird man auch noch Schwerbehindert, usw.
Rübsamam 20.12.2012 | 09:05
Wenn Sie dem neuen AG verschwiegen das Sie erwerbsgemindert sind und es passiert ihnen auf der Arbeit ein Arbeitsunfall oder Sie machen Fehler die den AG richtig Geld kosten und er erfährt das wegen der Rente/Erwerbsminderung , kann er Sie auf Schadensersatz verklagen. Dann ist der Arbeitsvertrag null und nichtig und er kann Sie auf Rückzahlung des Lohnen etc. verklagen. Auch mit der Berufsgenossenschaft gibts dann richtig Ärger für alle Beteiligten.
Das ist zum Glück Unsinn. Wo kämen wir denn da hin, wenn man jede Erkrankung dem Arbeitgeber melden muss. Schon auf den Krankenscheinen für den AG ist keine Diagnose angegeben.
Sie haben eben keine Ahnung - aber davon eine ganze Menge : " Wenn der Beschäftigte bei der Einstellung arglistig die Erwerbsminderung verschwiegen hat, kann der Arbeitsvertrag wegen Täuschung (§ 123 BGB) vom Arbeitgeber angefochten werden "
Franziskaneram 20.12.2012 | 11:06
Zitat von Rübsam anzeigenausblenden
Das ist zum Glück Unsinn. Wo kämen wir denn da hin, wenn man jede Erkrankung dem Arbeitgeber melden muss. Schon auf den Krankenscheinen für den AG ist keine Diagnose angegeben.
Sie haben eben keine Ahnung - aber davon eine ganze Menge : " Wenn der Beschäftigte bei der Einstellung arglistig die Erwerbsminderung verschwiegen hat, kann der Arbeitsvertrag wegen Täuschung (§ 123 BGB) vom Arbeitgeber angefochten werden "
Woher zitieren Sie denn da ???
Rübsamam 20.12.2012 | 11:39
Hier für den Öffentlichen Dienst : http://books.google.de/books?id=4mtzipUb_1sC&pg=PA520&lp… Betrifft hier konkret zwar den Öffentlichen Dienst , trifft aber natürlich ebenso auf alle anderen Arbeitsverträge in der freien Wirtschaft ( und eigentlich auf jeden Vertrag ) zu , weil dies im BGB so verankert ist. Das Verschweigen ihrer EM kann Sie sehr teuer zu stehen kommen, wenn der Firma im Fall der Fälle grosser Schaden entsteht und ihre EM dann in dem Zusammenhang herauskommt. Lassen Sie so einen Blödsinn also sein und seien Sie zu ihrem potenziellen AG von Anfang an gleich ehrlich. Alles bringt nichts. Ausserdem müssen Sie die RV von der Beschäftigungsaufnahme in jedem Fall verständigen. Hier kommt es dann seitenms der RV zu einer Arbeitgeberanfrage und dann weiss er eh was mit ihnen los ist.
Franziskaneram 20.12.2012 | 11:56
Danke Ihnen für die Infos. Da werde ich mich mal noch demnächst näher damit beschäftigen und schreibe evtl. noch mal im Forum mit einem neuen Thema.
Frührentneram 20.12.2012 | 14:47
Haben deine Bekannten aus einer Erwerbsminderung einen Job gesucht oder waren diese im Job und wurden dann erwerbsgemindert. Das ist ein großer Unterschied.
Keiner arbeitet mehr in seinem ursprünglichen Beruf und alle orientierten sich nach Eintritt der Erwerbsminderung neu. (Pförtner, Bürohelfer, Taxifahrer etc., sind typische "Frührentner-Jobs"!) Und warum sollte ein gehbehinderter Mitbürger, der fast ständig im Sitzen arbeiten kann, häufiger wegen Krankheit ausfallen als ein "Nicht-Behinderter"? Natürlich kommt es immer auf die Art der Einschränkungen an. Mein Chef hat mir beim Vorstellungsgespräch sogar gesagt, dass er Frührentner wegen ihrer Zuverlässigkeit besonders schätzt. Denn wenn jemand trotz Renteneinkommen noch Arbeit sucht, dann will der offensichtlich auch arbeiten. Bei meinem Chef würdest Du mit Deinem falschen Spiel ruck zuck abblitzen! Aber mach was Du willst.....
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