Hallo Andrea, nutzen Sie doch den kostenlosen Service der Auskunfts-und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung. Hier wird man sich gerne um Ihren Widerspruch kümmern, diesen aufnehmen, entsprechend begründen und weiterleiten. Bringen Sie den Bescheid für die Anerkennung der Schwerbehinderung zur Beratung mit.