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Experten-Antwort

Teilweise EMR

von Andrea03.11.2017 | 14:56
675 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe einen Erwerbsminderungsrente Antrag gestellt. Mir wurde jetzt eine teilweise EMR genehmigt. Meine Schwerbehinderung 100 und einem G und B (Folge der Behinderung brauche ich für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel eine ständige Begleitung). Autofahren kann ich nicht mehr. Mein Lebenspartner geht arbeiten und kann mich nicht zur Arbeit begleiten. Aus diesem Grund kann ich leider gar keiner Beschäftigung nachgehen. Wurde meine Schwerbehinderung übersehen? Ich könnte eine Kopie vom Schwerbehinderten Ausweis mit dem Vermerk, dass ich zur Arbeit auf eine Begleitperson angewiesen bin mitteilen? Einen Anwalt kann ich mir nicht leisten. Was könnte ich tun, damit die volle EMR für immer genehmigt wird? Schon mal Dank. Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Andrea, nutzen Sie doch den kostenlosen Service der Auskunfts-und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung. Hier wird man sich gerne um Ihren Widerspruch kümmern, diesen aufnehmen, entsprechend begründen und weiterleiten. Bringen Sie den Bescheid für die Anerkennung der Schwerbehinderung zur Beratung mit.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

6 Antworten

Schorscham 03.11.2017 | 15:05
Sie könnten sich beispielsweise an einen Sozialverband, wie z.B. dem SoVD www.sovd.de oder dem VdK www.vdk.de wenden. MfG
Silviaam 03.11.2017 | 15:09
Hallo Sie könnten widersprechen und versuchen zur Begründung die DRV gleichzeitig auf folgendes aufmerksam machen: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/3_… Gruß Silvia
Andreaam 03.11.2017 | 16:49
Zitat von Silvia anzeigen
Hallo Silvia, Danke für den Link. Wusste garnicht das es sowas wie Wegefähigkeit gibt. Die Fahrerlaubnis habe ich noch und das Auto läuft auf meinen Namen. Ich fahre aus gesundlichen Gründen schon seit ein paar Jahren kein Auto mehr. Mein Lebenspartner fährt nur noch mit dem Auto. Könnte ich eventuell damit vielleicht Ärger bekommen? Wieso muss ich beweisen, dass ich allgemein Probleme (Orientierung) habe. Meine unbefristete Schwerbehinderung ist doch genug Beweis. Werde zumindest Widerspruch einlegen. Danke. LG Andrea
Schorscham 03.11.2017 | 20:20
Zitat von Andrea anzeigen
Da Sie offenbar keinerlei Erfahrungen im Rentenrecht haben, sollten Sie das Widerspruchsverfahren Profis überlassen, also entweder einem Sozialverband oder einem Fachanwalt für Sozialrecht. Schließlich haben Sie nur "einen Schuss frei" und der sollte dann auch möglichst gut platziert werden. Nach einer eventuellen Widerspruchs-Abweisung bliebe Ihnen nur noch der sehr zeitintensive Klageweg, der locker mehrere Jahre dauern kann. Ihr Widerspruchsgegner ist ein Vollprofi, der höchstqualifizierte Juristen beschäftigt und tagtäglich mit Widersprüchen zu tun hat. Für die ist es ein Kinderspiel, laienhaft begründete Widersprüche zu entkräften. Deshalb sollte man als unerfahrener Laie niemals ohne fachkundige Unterstützung gegen einen Giganten wie die DRV vorgehen. MfG
Susiam 05.11.2017 | 17:09
Hallo Schorsch, was meinen Sie mit: Einen Schuss frei? Mfg
Schorscham 05.11.2017 | 18:20
Man kann nur einmal Widerspruch einlegen und nicht beliebig oft. Nach einem erfolglosen Widerspruch gibt es nur noch den Klageweg, der, wie bereits erwähnt, sehr langwierig sein kann. Daher ist es wichtig, dass ein Widerspruch so präzise wie möglich begründet wird, damit er nicht wegen laienhafter (Flüchtigkeits)Fehler abgewiesen wird. MfG
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