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Experten-Antwort

teilweise Erberbsminderungrente

von Bernd Merx13.08.2015 | 10:07
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3 Antworten

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Hallo, ich hoffe Sie können mir hier helfen. Ich bekomme eine "halbe Erwerbsminderungrente". Um meine Kosten zu denken muss ich noch arbeiten gehen, finde jedoch kein Job. Wer ist da für mich zuständig. Sowohl das Jobcenter als auch der Integrationsdienst haben mich weg geschickt, weil sie angeblich nicht zuständig sind. Irgendwo habe ich gelesen, dass wenn keine Jobs auf dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, man dann auch die volle Rente bekommen kann. Stimmt das? Was da jemand was dazu? Vielen Dank im voraus!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Herr Merx, das Jobcenter sollte Sie nicht unzuständigkeitshalber wegschicken, wenn die Einkünfte nicht für Ihren Lebensunterhalt ausreichen. Es hat jedoch nach positiver Prüfung Ihrer Bedürftigkeit, die Möglichkeit, Sie an die Rentenversicherung hinsichtlich der Prüfung weiterer Rentenansprüche (volle EM-Rente) zu verweisen. Diese wird dann prüfen müssen, ob Ihnen möglicherweise wegen des verschlossenen Teilzeitarbeitsmarktes eine Rente wegen voller Erwerbsminderung zusteht. Diesen Schritt können Sie natürlich auch ohne Einschaltung des Jobcenters gehen, wenn Ihre Versorgung während des Antragsverfahrens gesichert ist.

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2 Antworten

Feliam 13.08.2015 | 10:54
Das Jobcenter ist auf jeden Fall für die Vermittlung eines Arbeitsplatzes zuständig. Das Integrationsamt könnte unterstützend tätig werden. Eine volle Erwerbsminderungsrente aufgrund des "verschlossenen Arbeitsmarktes" können Sie nur bekommen, wenn Ihr Leistungsvermögen für alle Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes auf unter 6 Stunden gesunken ist.
B.am 13.08.2015 | 10:59
Wenn Sie mit halber Erwerbsminderungsrente eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung und nicht wegen voller Erwerbsminderung als Teilreiten (in Höhe der Hälfte) meinen, dann ja, gibt es die Möglichkeit auf Grund der Arbeitsmarktlage dennoch die voller Erwerbsminderungsrente (befristet) zu erhalten. Dies müssen Sie natürlich beim Rentenversicherungsträger direkt beantragen (alternativ Auskunfts- und Beratungsstelle) aufzusuchen. Geben Sie hier im Forum als Stichwort "Arbeitsmarktrente" ein. Da finden Sie unzählige vorangegangene Beiträge zu diesem Thema.
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