Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenNach Ihrer Aussage haben Sie Anspruch auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit. Wenn Sie ab 1.7.13 arbeitslos werden, hat das auf den Grundanspruch der Rente zunächst keine Auswirkung, es kann sich aber, wie Sie schreiben, wieder ein auszuzahlender Betrag durch die Verringerung der anzurechnenden Einkünfte ergeben. Teilen Sie die Änderung in Ihren Einkünften ab 01.07.2013 unverzüglich Ihrem Rentenversicherungsträger mit, außerdem, sofern noch nicht geschehen, auch bei der Arbeitsverwaltung Ihre künftige Arbeitslosigkeit anzeigen (Kündigung durch Arbeitgeber vorlegen!)
Eine "echte" Erwerbsminderungsrente hat die Bedingung, dass Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mit Ihrer Leistungsfähigkeit auf unter sechs Stunden abgesunken sind. Da kann ich nur raten, wenden Sie sich direkt an Ihren Rentenversicherungsträger, denn es könnte ja sein, dass in den letzten Jahren seit 2006 eine gesundheitliche Einschränkung eingetreten ist, die zu einem auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verminderten unter sechsstündigen Leistungsvermögen führt, und Sie daher bei verschlossenem Arbeitsmarkt auch Anspruch auf eine sogenannte Arbeitsmarktrente in Höhe der vollen Rente wegen Erwerbsminderung haben könnten. Dies kann aber nur der Versicherungsträger prüfen, der Ihre Rente zahlt.
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