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Experten-Antwort

teilweise Erberbsminderungsrente

von Hermann L09.05.2013 | 14:28
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5 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, Ich hoffe das Sie mir einige Antworten auf meine Fragen geben können.Seit dem 1.5.06 würde mir eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wegen Berufsunfähigkeit zustehen, die ich aber nicht bekomme da ich alle Hinzuverdienstgrenzen übersteige.Am 1.7.13 werde ich arbeitslos.Wird jetzt die Rente gezahlt da das Arbeitslosengeld natürlich geringer ist?.Meinen alten Beruf kann ich nicht mehr ausüben,und eine neue Arbeit finde ich auch nicht mehr.Wird dann nach der Arbeitlosigkeit aus der halben Rente eine volle Rente (Arbeitsmarktrente) ?. Das Geburstdatum ist 1959. Für Ihre Antworten bedanke ich mich im Voraus.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 10.05.2013 | 09:27

Nach Ihrer Aussage haben Sie Anspruch auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit. Wenn Sie ab 1.7.13 arbeitslos werden, hat das auf den Grundanspruch der Rente zunächst keine Auswirkung, es kann sich aber, wie Sie schreiben, wieder ein auszuzahlender Betrag durch die Verringerung der anzurechnenden Einkünfte ergeben. Teilen Sie die Änderung in Ihren Einkünften ab 01.07.2013 unverzüglich Ihrem Rentenversicherungsträger mit, außerdem, sofern noch nicht geschehen, auch bei der Arbeitsverwaltung Ihre künftige Arbeitslosigkeit anzeigen (Kündigung durch Arbeitgeber vorlegen!)

Eine "echte" Erwerbsminderungsrente hat die Bedingung, dass Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mit Ihrer Leistungsfähigkeit auf unter sechs Stunden abgesunken sind. Da kann ich nur raten, wenden Sie sich direkt an Ihren Rentenversicherungsträger, denn es könnte ja sein, dass in den letzten Jahren seit 2006 eine gesundheitliche Einschränkung eingetreten ist, die zu einem auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verminderten unter sechsstündigen Leistungsvermögen führt, und Sie daher bei verschlossenem Arbeitsmarkt auch Anspruch auf eine sogenannte Arbeitsmarktrente in Höhe der vollen Rente wegen Erwerbsminderung haben könnten. Dies kann aber nur der Versicherungsträger prüfen, der Ihre Rente zahlt.

4 Antworten

Higham 09.05.2013 | 18:41
Ja und nein
Otto N.am 09.05.2013 | 20:19
Wenn Ihr Restleistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mindestens 6 Stunden/Tag beträgt, besteht kein Anspruch auf eine sogenannte "Arbeitsmarktrente". Nur wer mehr als 3 aber weniger als 6 Stunden/Tag arbeiten kann, bekommt die volle EM-Rente als "Arbeitsmarktrente" gezahlt, sofern der Teilzeitarbeitsmarkt für ihn als verschlossen gilt.
Hermann Lam 10.05.2013 | 12:54
Ich möchte mich für diese klaren Antworten und Hinweise bedanken.
Hermann Lam 23.05.2013 | 09:11
Ich habe da doch noch ein paar Fragen.Bedeutet eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei berufsunfähigkeit das das Leistungsvermögen auf dem Arbeitsmarkt automatisch nur maximal 6 Stunden beträgt ?.Und wo kann man das bitte nachlesen.Danke im Voraus.
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